E-Commerce: Darf ein Provider den online Shop seiner Kunden sperren?

Nein darf er geltender Rechtslage folgend nicht. Er darf dies auch dann nicht, wenn der Provider in Bayern ansässig ist, wo die Uhren ab und an etwas anders ticken. Geltender Rechtslage folgend darf ein Provider nur dann einen online shop ohne vorherige Information des Betreibers vom Netz nehmen, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt oder dies die Polizei bei Gefahr in Verzug anordnet.
Heißt übertrieben ausgedrückt, wenn Sie auf Ihrem online Shop Panzer, Schützenpanzerwagen, Artilleriegeschütze und anderes Kriegsgerät feil bieten, dann kann und wird natürlich auch Ihr Provider die Polizei einschalten und wenn dann Ihr online Shop vom Netz genommen wird, dann ist das richtig.
Wenn Ihnen aber Ihr Provider einfach so den online shop abschaltet und sie dann informiert, dass angeblich über Ihren Shop schon längere Zeit Spam versandt wurde, dann sollten Sie bitte die Polizei einschalten. Denn dann liegt gleich mehrfach der Verdacht einer strafbaren Handlung vor. Dieser Verdacht begründet sich wie folgt:
  1. Wenn Ihnen nämlich Ihr Provider mitteilt, dass der Spamversand schon länger vorliegt und er dem folgend noch nicht einschritt, dann muss sich der Provider zurecht fragen lassen, ob er damit nicht gar eine Straftat begünstigte?
  2. Wenn Ihnen der Provider mitteilt, dass er deshalb Ihren online Shop vom Netz nahm, dann ist a) die Frage, ob hier nicht Betrug seitens des Providers vorliegt. Er übermittelte ja keine entsprechenden Belege, aus denen der Spamversand hervor geht. B) ist weiterhin die Frage, ob hier nicht ein knallharter Fall von Computersabotage vorliegt? Oder warum nahm er einfach so den shop vom Netz?
Denn mit Spamversand ist nun mal nicht zu spaßen. Natürlich finden in der heutigen Welt diverse Hacker immer ein Schlupfloch wenn sie wollen. Gerade deshalb ist die Zusammenarbeit zwischen Provider und online shop sehr sehr wichtig. Hier geht es nie darum, wer auf deutsch gesagt den längsten hat. Hier geht es darum gemeinsam, die Betonung liegt auf dem Wort gemeinsam so schnell wie möglich das Corpus Delicti aus der Welt zu schaffen.
Gemeinsam heißt in diesem Fall zu allerst den Betroffenen also den online Shopbetreiber durch den Provider per Telefon zu kontaktieren und gemeinsam mit ihm abzustimmen, wie das Problem aus der Welt geschafft wird. Gemeinsam heißt nicht, dass einfach den Server offline zu schalten und dann noch das Paßwort per Mail zu senden. Ein Provider der so mit Ihnen umgeht, der disqualifiziert sich bezüglich Fragen der Datensicherheit von ganz allein. Da kann man ja echt zufrieden sein, dass der Provider nicht gleich das Paßwort in einem weltbekannten sozialem Medium postete.
Auch disqalifiziert sich Ihr Provider, wenn er Ihnen im Zuge dessen dann auch noch eine definitiv falsche Fehlerquelle nennt und Ihre Programmierer erst einmal stundenlang auf der falschen Fährte sind, um das Leck zu schließen.

Drum prüfe diesbezüglich wirklich wer sich ewig bindet!

Manchmal sind es eben vielleicht doch die Saupreußen, die mehr von IT verstehen, als man gemeinhin glauben mag. Es muss ja schließlich einen tieferen Sinn haben, dass sogar in manch Bayrischem  Ministerium Saupreußen an entscheidender Stelle in Amt und Würden sind. Auf diesem Weg ein herzlicher Gruß von Saupreuß zu Saupreuß! War echt cool, det je jestern jleich anjerufen hast und wie wir beede uff de Schnelle an ne Lösung jearbeitet ham.

Det war echt dufte wa!



wallpaper-1019588
“MANHWA – Klassiker für Kids” erscheinen bei Ullmann Medien
wallpaper-1019588
Quality Assurance in Another World: Konkreter Starttermin bekannt + Interpreten der Theme-Songs
wallpaper-1019588
[Comic] Geschichten aus dem Hellboy Universum [13]
wallpaper-1019588
Ikoku Nikki: Anime-Adaption angekündigt + Teaser