Nein darf er geltender Rechtslage folgend nicht. Er darf dies auch dann nicht, wenn der Provider in Bayern ansässig ist, wo die Uhren ab und an etwas anders ticken. Geltender Rechtslage folgend darf ein Provider nur dann einen online shop ohne vorherige Information des Betreibers vom Netz nehmen, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt oder dies die Polizei bei Gefahr in Verzug anordnet.
Heißt übertrieben ausgedrückt, wenn Sie auf Ihrem online Shop Panzer, Schützenpanzerwagen, Artilleriegeschütze und anderes Kriegsgerät feil bieten, dann kann und wird natürlich auch Ihr Provider die Polizei einschalten und wenn dann Ihr online Shop vom Netz genommen wird, dann ist das richtig.
Wenn Ihnen aber Ihr Provider einfach so den online shop abschaltet und sie dann informiert, dass angeblich über Ihren Shop schon längere Zeit Spam versandt wurde, dann sollten Sie bitte die Polizei einschalten. Denn dann liegt gleich mehrfach der Verdacht einer strafbaren Handlung vor. Dieser Verdacht begründet sich wie folgt:
Gemeinsam heißt in diesem Fall zu allerst den Betroffenen also den online Shopbetreiber durch den Provider per Telefon zu kontaktieren und gemeinsam mit ihm abzustimmen, wie das Problem aus der Welt geschafft wird. Gemeinsam heißt nicht, dass einfach den Server offline zu schalten und dann noch das Paßwort per Mail zu senden. Ein Provider der so mit Ihnen umgeht, der disqualifiziert sich bezüglich Fragen der Datensicherheit von ganz allein. Da kann man ja echt zufrieden sein, dass der Provider nicht gleich das Paßwort in einem weltbekannten sozialem Medium postete.
Auch disqalifiziert sich Ihr Provider, wenn er Ihnen im Zuge dessen dann auch noch eine definitiv falsche Fehlerquelle nennt und Ihre Programmierer erst einmal stundenlang auf der falschen Fährte sind, um das Leck zu schließen.
Heißt übertrieben ausgedrückt, wenn Sie auf Ihrem online Shop Panzer, Schützenpanzerwagen, Artilleriegeschütze und anderes Kriegsgerät feil bieten, dann kann und wird natürlich auch Ihr Provider die Polizei einschalten und wenn dann Ihr online Shop vom Netz genommen wird, dann ist das richtig.
Wenn Ihnen aber Ihr Provider einfach so den online shop abschaltet und sie dann informiert, dass angeblich über Ihren Shop schon längere Zeit Spam versandt wurde, dann sollten Sie bitte die Polizei einschalten. Denn dann liegt gleich mehrfach der Verdacht einer strafbaren Handlung vor. Dieser Verdacht begründet sich wie folgt:
- Wenn Ihnen nämlich Ihr Provider mitteilt, dass der Spamversand schon länger vorliegt und er dem folgend noch nicht einschritt, dann muss sich der Provider zurecht fragen lassen, ob er damit nicht gar eine Straftat begünstigte?
- Wenn Ihnen der Provider mitteilt, dass er deshalb Ihren online Shop vom Netz nahm, dann ist a) die Frage, ob hier nicht Betrug seitens des Providers vorliegt. Er übermittelte ja keine entsprechenden Belege, aus denen der Spamversand hervor geht. B) ist weiterhin die Frage, ob hier nicht ein knallharter Fall von Computersabotage vorliegt? Oder warum nahm er einfach so den shop vom Netz?
Gemeinsam heißt in diesem Fall zu allerst den Betroffenen also den online Shopbetreiber durch den Provider per Telefon zu kontaktieren und gemeinsam mit ihm abzustimmen, wie das Problem aus der Welt geschafft wird. Gemeinsam heißt nicht, dass einfach den Server offline zu schalten und dann noch das Paßwort per Mail zu senden. Ein Provider der so mit Ihnen umgeht, der disqualifiziert sich bezüglich Fragen der Datensicherheit von ganz allein. Da kann man ja echt zufrieden sein, dass der Provider nicht gleich das Paßwort in einem weltbekannten sozialem Medium postete.
Auch disqalifiziert sich Ihr Provider, wenn er Ihnen im Zuge dessen dann auch noch eine definitiv falsche Fehlerquelle nennt und Ihre Programmierer erst einmal stundenlang auf der falschen Fährte sind, um das Leck zu schließen.