Die Vermögensschadenhaftpflicht ist Voraussetzung, um arbeiten zu dürfen

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist Voraussetzung, um arbeiten zu dürfenOhne diese Versicherung bekommt man keinen Vertrag bei den Gesellschaften und darf nicht arbeiten. Kündigt man seine Vermögensschadenhaftpflicht ohne eine neue abzuschließen, bekommt man automatisch Post von der IHK. Legt man nicht innerhalb einer Frist eine neue Versicherungsbestätigung vor, wird einem die Erlaubnis Versicherungen zu vermitteln entzogen. Dieser Vorgang kostet sogar noch Geld, das man an die IHK zahlen muss. Die einzige kostenlose Möglichkeit wäre, die Erlaubnis freiwillig zurück zu geben. Nachdem die Erlaubnis entzogen oder zurück gegeben wurde, kommen in kürzester Zeit die nächsten Briefe von den Gesellschaften, mit denen man Vermittlerverträge geschlossen hat. Diese werden aufgekündigt und evtl. offene Stornos hat man an die Gesellschaft zurück zu zahlen.

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