Die Regulierungswut schadet der Wirtschaft! (Beispiel: Crowdfunding)

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Aus der Bundesregierung wird man nicht mehr schlau. In ihrem Koalitionsvertrag steht, dass man das Crowdfunding in Deutschland unterstützen will. Doch davon ist nichts zu sehen. Ganz im Gegenteil: Im nächsten Jahr tritt das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft, das für Investments am grauen Kapitalmarkt durchaus Sinn macht, aber den Crowdfunding-Markt unnötig belastet – und damit die Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen und die Anlagemöglichkeiten von Privatpersonen.

In Zeiten fehlender Anlagemöglichkeiten und geringer Kreditvergabe ist das nicht gerade die beste Idee.

Das Kleinanlegerschutzgesetz und der Schutz von Anlegern insgesamt ist wichtig, sollte aber mit Augenmaß geschehen. Dieses fehlt leider bei diesem Gesetz, das sich als große Regulierungssoße auch auf das Crowdinvesting ergießt.

So regelt das neue Gesetz zum Beispiel, dass ein Anleger nur noch höchstens zwei Nettogehälter und allerhöchstens 10.000 Euro in ein Investment stecken darf. Klingt zunächst plausibel, hat aber einen entscheidenden Nachteil: Professionelle Anleger, für die sich Investments erst ab einer bestimmten Größenordnung lohnen, werden damit verscheucht.

Doch die Crowd braucht diese professionellen Investoren, weil diese in der Regel viel Geld und damit auch viel Zeit in eine Anlage investieren – sie können damit als Richtungsgeber fungieren und auch faule Investments besser aufspüren als ein Ottonormalverbraucher.

Für die Crowdfunding-Szene ist diese Grenze ohnehin sinnlos, da gerade der Sinn des Crowdinvestings darin besteht, dass man in zehn, zwanzig oder dreißig Unternehmen problemlos investieren und das Risiko streuen kann. Das tut der typische Crowdinvestor ohnehin eher mit kleinen Beträgen.

Die Grenze verhindert jedoch, dass institutionelle Anleger zu Crowdinvestoren werden und vergrault damit professionelle Meinungen und Einschätzungen.

Ein weiteres Problem des neuen Gesetzes ist der Medienbruch. Um zu investieren, muss man nun das sogenannte Vermögensinformationsblatt handschriftlich unterschreiben. Mit anderen Worten: ausdrucken, unterschreiben, einscannen und wegschicken. Für einige bedeutet dies den Weg zum Kopiershop.

Dabei ist doch gerade die Idee des Crowdinvestings, dass es bequem und schnell gehen soll. Hier wird eine unnötige bürokratische Hürde geschaffen. Auch für die Plattformen ist das ein weiterer Aufwand und so manch kleine Plattform könnte daran scheitern.

Sinnvoller als zahlenmäßige Begrenzungen und bürokratische Verfahren sind beispielsweise Fragebögen, die das Finanzwissen des Anlegers herausfinden. Wer viel Ahnung von Geld hat, wie etwa ein Profi, darf dementsprechend größere Summen investieren.

Andere Länder haben dieses System bereits eingeführt. Dies würde mehr Sinn ergeben als pauschal allen deutschen Anlegern Investments über 10.000 Euro zu verbieten.

Das Gesetz ist ganz klar die Folge der großen Prokon-Pleite, bei der viele Kleinanleger viel Geld verloren haben. Doch der Fall Prokon unterscheidet sich komplett vom Crowdinvesting. Bei Prokon steckten Anleger nach einer massiven Werbekampagne 1,4 Milliarden in ein einziges Unternehmen, das sie nicht wirklich kannten und das sehr undurchsichtig war. Außerdem setzten Anleger damit nur auf eine einzige Branche und ein einziges Geschäftsmodell.

Beim Crowdinvesting können Anleger bequem kleine Summen über Branchen, Unternehmen und Märkte hinweg investieren. Außerdem lebt Crowdfunding von der Transparenz.

Dass das Kleinanlegerschutzgesetz auch das Crowdfunding neu reguliert, schießt über das eigentliche Ziel hinaus. Und leider schießt sich damit Deutschland selbst ins Aus, denn die Finanzierungen – und das damit einhergehende Wirtschaftswachstum – werden leider zurückgehen.


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