Die Nebelkerze von Z!-Promotion

Als Nebelkerze bezeichnet man zum einen eine Rauchgranate und zum anderen eine rhetorische Taktik der Ablenkung oder Verschleierung. So belehrt uns Wikipedia. Natürlich geht Hagen Döring, der sportlichem Direktor von Z!-Promotion, nicht hin, zieht den Stift einer Rauchgranate und wirft sie in die Gegend. – Das hoffe ich jedenfalls. Nein, vielmehr versucht er, für seinen Arbeitgeber und für Erkan Teper das Beste herauszuholen. Und dafür hat er eine große Nebelkerze gezündet: Z!-Promotion droht, den BDB und die EBU zu verklagen, wenn beide Tepers Dopingsperre nicht aufheben. Das, finde ich, kann man schon als Nebelkerze ansehen.
Döring argumentiert, bei den Auswertungen der durch die NADA zertifizierten Agentur handele es sich nicht um Mess-, sondern um Schätzwerte. Weiter führt er an, die Ergebnisse lägen auch noch in einem Bereich, in dem ohnehin „nur Abschätzungen getroffen werden können, welche keine (insbesondere juristische) Verwertbarkeit haben“. Daraus wiederum zieht Döring die Schlussfolgerung: „Teper war nicht gedopt“, da doch „keine aussagekräftige Analyse“ vorläge. Wohlgemerkt spricht er hier von dem Kampf, den sein Schützling gegen David Price am 17. Juli 2015 in Ludwigsburg absolvierte.
Bei realen Nebelkerzen muss man schon warten, bis sich der Rauch verzogen hat. Bei rhetorischen Nebelkerzen hilft ein Blick auf die Fakten.
1. Erkan Teper ist ein überführter Dopingsünder
Der Ahlener Profiboxer Erkan Teper (14 Kämpfe, 14 Siege, 9 durch KO) war am 13.06.2014 in München, in seinem Europameisterschaftskampf im Schwergewicht gegen den Franzosen Newfel Ouatah, gedopt. Nachdem er sich zunächst zu den Vorwürfen gegenüber dem BDB nicht äußern wollte, gestand er später und zeigte sich reuig. Er bekam eine Sperre von sechs Monaten.
2. Erkan Teper hat durch sein erwiesenes Doping Newfel Ouatah finanziell geschädigt
Wer dopt, betrügt. Teper hat gedopt und dadurch wurde Newfel Ouatah um den Sieg und damit um den Europameistertitel gebracht. Mit dem Sieg und dem Titel hätte er andere Kämpfe und andere Börsen bekommen.
3. Erkan Tepers Umgang mit Dopingvorwürfen ist – nun ja – überraschungsarm
Teper reagiert auf auffällige A-Proben von ihm immer gleich. Er äußert sich erst einmal nicht. So auch, nachdem wieder mal eine seiner A-Proben in einer Europameisterschaft auffiel. Diesmal war es die Dopingprobe, die ihm nach seinem Kampf vom 17.07.2015 gegen David Price, wieder einer Europameisterschaft, abgenommen worden war. Und wieder äußerte er sich nicht gegenüber dem Bund Deutscher Berufsboxer.
4. Erkan Teper war (wohl) im Besitz Dopingmittel
Im April 2015 sollen bei Durchsuchungen von Tepers Auto und seinem Hotelzimmer in der Sportschule Vitalis im Bayerischen Wald verschiedene verbotene Substanzen (Clenbuterol, Testosteron, Wachstumshormone und Metandienon) gefunden worden sein.
5. Gegen Erkan Teper wird ermittelt
Gegen Teper ermittelt die Staatsanwaltschaft München I in zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Besitzes von Arzneimitteln in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport.
Ich gehe davon aus, der Rauch der Nebelkerze von Hagen Döring hat sich jetzt etwas verzogen. Natürlich gilt auch für Teper die Unschuldsvermutung, oder Präsumtion der Unschuld. Bei den oben aufgezählten Fakten fällt es dem unbeteiligten Zuschauer aber schon sehr-sehr-sehr schwer, an Tepers Unschuld zu glauben. Wieso aber fährt Hagen Döring so ein großes Geschütz auf: die Androhung von Klagen und Schadensersatzforderungen von 1.000.000 und 500.000 Euro? Warum gehen Erkan Teper, Hagen Döring, Alexander Zastrow und Boris Zastrow denn nicht einfach hin und fordern die Öffnung der B-Probe? Wenn Döring und die Brüder Zastrow doch davon so überzeugt sind, dass ihr Hoffnungsträger Teper unschuldig ist, warum wollen sie es dann nicht beweisen?
© Uwe Betker



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