Die Festpreisgarantie beim Fertighaus

Viele Fertighaushersteller sind in der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (kurz QDF) organisiert. Als Mitglieder dieser Gemeinschaft geben sie dem Hauskäufer in der Regel eine Festpreisgarantie. Weiterhin fällt positiv auf, dass zunächst die Hausübergabe und dann die Zahlung erfolgt. Daher wird im Normalfall nach Baufortschritt gezahlt. Das bietet dem Bauherrn eines Fertighauses Planungssicherheit. Die Vorfertigung der Fertighausteile im Werk beschleunigt den Bau zusätzlich. Getroffene Termine werden in der Regel auch eingehalten. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass man bereits bei der Bauvertragsunterzeichnung das Einzugsdatum fix vereinbaren kann. Hierdurch kann der bisherige Mietvertrag fristgerecht gekündigt werden.

Preisaufschläge sind unüblich

Je nach Ausstattung des Fertighauses wird eine Festpreisgarantie ausgesprochen. Das es zu Mehrkosten durch Bauverzögerungen oder unerwünschten Preisaufschlägen kommt ist bei einem Fertighaus eher unüblich. Die Zahlung der Baufirma nach Baufortschritt ist fair und verbraucherfreundlich geregelt. Wenn der Geldbeutel etwas schmaler sein sollte, kann ein Teil der Arbeiten in Eigenleistung erbracht werden.

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