Die ersten DSGVO-Klagen gegen Google und Facebook

Die ersten DSGVO-Klagen gegen Google und FacebookSo hätten es die großen Internetkonzerne gern in ihren feuchten Träumen: Nur wer der Datenverarbeitung vollständig zustimmt, darf die angebotenen Dienste auch weiterhin nutzen.

Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgestern sind das aber nur noch feuchte Träume mit ein paar Restflecken im Höschen – und gegen die geht die von dem bekannten österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems gegründete Organisation Noyb (None of your business) jetzt vor.

Erste Anzeigen gegen Google, Facebook. Instagram und Whatsapp

Noyb hat schon am Freitag, dem  Tag des Inkrafttretens der DSGVO, Beschwerde gegen Google sowie Facebook und dessen Dienste Instagram und Whatsapp nach der DSGVO bei unterschiedlichen Behörden eingereicht.

Noyb  kritisiert, dass diese Unternehmen die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung von Daten von ihren Nutzern de facto erzwungen hätten. Dabei habe Facebook sogar die Konten von Benutzern gesperrt, die keine solche umfassende Zustimmung abgeben wollten.

So etwas sei nicht wirklich eine freie Wahl, sondern erinnere an Wahlen in Nordkorea, begründete Noyb-Gründer Max Schrems seine Beschwerden. Nach der jetzt europaweit gültigen DSGVO ist es nicht erlaubt, die Nutzung eines Internetdienstes von der Zustimmung zur Datennutzung abhängig zu machen.

Die Beschwerden im Einzelnen

Seine Beschwerden hat Noyb bei verschiedenen Behörden eingereicht: gegen Google bei der französischen nationalen Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) und gegen Instagram bei der belgischen Data Protection Authority (DPA). Mit Facebook muss sich in der Sache die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) befassen.

Mit Whatsapp wird sich der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, beschäftigen, was er ja auch schon in Sachen Datenweitergabe von Whatsapp an Facebook macht.

Den Strafrahmen hat Noyb mit vier Prozent des weltweiten Umsatzes der betroffenen Unternehmen angesetzt, was bei Google 3,7 Milliarden Euro und bei Facebook und dessen Diensten Instagram und Whatsapp jeweils 1,3 Milliarden Euro sind.

Diesen Strafrahmen hat die DSGVO festgelegt, und die Datenschutzinitiative Noyb will testen, ob das auch ernst genommen wird. Sie erwartet jedoch nicht wirklich, dass die Gerichte in den vier anliegenden Fällen die Höchststrafen verhängen.


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