Die Dementi-Kanzlerin und der dubiose Umgang mit dem Rechtsstaat

An und für sich war zu erwarten, dass die deutsche “Diplomatie”, die keinen Gesprächsfaden abreißen lassen will, nicht selten mit “doppelter Zunge” spricht. Peinlich ist allerdings, dass nach einer eindeutigen Entschließung des Bundestages zum Völkerrechtsmord an den Armeniern die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verlauten lässt, dass die Entschließung nicht “rechtsverbindlich” sei.

Was will Merkel uns damit sagen? Will sie sich von der Entschließung distanzieren, weil die Bundesregierung “rechtlich” nicht gebunden sei? Was hat eine moralische Frage, eine Frage der Ächtung von Völkermorden, mit rechtlicher Gebundenheit zu tun?

Offenbar rechtfertigt die grandios gescheiterte Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin, in Deutschland und der EU, jede Geschichtsklitterung, auch wenn die schrecklichen Ereignisse viele Menschen zu Tode gebracht hatten.

Die Frage ist allerdings auch, ob das Verhalten der letzten Bundesregierungen neu ist. Das ist leider nicht der Fall.

Zu erinnern ist an die völkerrechtswidrige Annexion von Gebieten in Palästina, auch unter Ignoranz von UN-Resolutionen. Ähnliches gilt für die verübten Verbrechen des Staates Israel, wenn beispielsweise im Gaza-Streifen vor einigen Jahren “Brandbomben” abgeworfen wurden.

Die von Angela Merkel (CDU) mehrfach verkündete “Staatsräson gegenüber Israel” deckt die vielfältigen Verbrechen, zuletzt die Ankündigung des israelischen Ministerpräsidenten, dass die GOLAN-HÖHEN nicht mehr an Syrien zurückgegeben werden.

Es hat den begründeten Anschein, dass die Bundesregierung unter Angela Merkel (CDU) jeden RECHTSBRUCH begehen, dulden oder ignorieren kann, wenn es politisch opportun erscheint. Das gilt insbesondere für die USA bzw. die Nato-Mitgliedsstaaten.

Das geht so weit, dass noch nicht einmal die RECHTSBRECHER mit ihrem Migrationshintergrund genannt werden dürfen, damit die absurde “Willkommenspolitik” der Bundeskanzlerin nicht in Mitleidenschaft gerät. Anstatt dafür zu sorgen, dass sich die Bürger mit entsprechender Vorsicht auf bestimmte Gruppierungen der Migranten einstellen können, damit sie möglichst nicht Opfer von Gewalttaten werden können, “verordnet” die Bundesregierung zu Lasten der Deutschen das Schweigen der Executive (Polizei) und der Legislative (Justizbehörden).

Zu erinnern ist an die völkerrechtswidrigen Waffengänge mit Unterstützung der BRD, den grundgesetzwidrigen Einsatz der Bundeswehr in Jugoslawien, sowie die vielen Rechtsbrüche, die in den zurückliegenden Jahren durch das BVerfG gestoppt werden mussten.

Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung, jetzt unter Ministerin Nahles (SPD), die Berechnung des Regelsatzes für SGB II / XII – Empfänger unter Missachtung der Rechtslage so verbiegt, dass von einer “rechtsstaatlichen Achtung der Rechte der Betroffenen” seit Jahren nicht mehr gesprochen werden kann.

Millionen Betroffene werden und wurden schlicht betrogen; das Existenzminimum wurde zu niedrig angesetzt bzw. die bestehende Rechtslage einfach ignoriert.

Der öffentliche Brief eines Ex-Polizisten plakatiert die heutige Situation; ein Auszug daraus:

“…Der Flüchtlingszustrom nach Deutschland, der von der Kanzlerin initiiert und gefördert werde, diene einzig und allein nur dazu, „dieses Land und ganz Europa zu destabilisieren und letztendlich kaputt zu machen“, schreibt Tim K. und fragt ob es der Kanzlerin bekannt sei, dass die Bundespolizei „Flüchtlinge“ ohne jegliche Kontrollen einfach nach Deutschland durchwinke? Die meisten der Zuwanderer hätten gar keine Pässe und sich irgendwelche Namen, Herkunftsländer und Geburtsdaten ausgedacht und diese Daten würden einfach genauso übernommen, beklagt er. …”

Dieser kleine Auszug deutet nur an, welche Probleme die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Deutschland und der EU beschert hat. Und ihre lang anhaltende Weigerung, die Fehler zu korrigieren, werden in Milliardenhöhe bezahlt werden müssen.

Während für Migranten z.B. in Wesseling Reiheneigenheime gebaut werden, kürzt die Bundesregierung das Existenzminimum für SGB II / SGB XII – Bezieher, wenn sie keine billigere, angemessene Wohnung finden können. In den zurückliegenden Jahren war jedenfalls nicht feststellbar, dass die Bundesregierungen und/oder Landesregierungen besonderen Eifer gezeigt hatten, um im Mietpreisrahmen nach SGB II / SGB XII neue Sozialwohnungen zu bauen.

Auch der Sanktionseifer der Behörden, insbesondere gegen junge Erwachsene unter 25 Jahren, entzieht allzu leicht das gesamte Existenzminimum. Da wird sich so mancher SGB II / XII Bezieher wünschen, als Migrant nach Deutschland einzureisen, auch um dem feststellbaren Deutschenhass in einigen Alt-Parteien auszuweichen.

Dass die von der Bundesregierung anempfohlene VORRATSHALTUNG der Bürger von den Hartz IV – Empfängern kaum finanziert werden kann, stört die Verantwortlichen nicht weiter. Die Ablehnung der Finanzierung über den sog. “Mehrbedarf” lässt erahnen, dass für das untere Drittel der Bevölkerung, deren Gesundheit und Existenz im Krisenfall stark gefährdet ist, keine Verantwortung übernommen werden soll, obwohl durch die Gestaltung des SGB II / XII eine besondere Fürsorgepflicht des Staates nicht wegdiskutiert werden kann. Ein Skandal.

Es ist an der Zeit, den Alt-Parteien eine Wahlabsage zu erteilen.

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