Nachdem der letzte der 16 Landtage, der Schleswig-Holsteinische, dem neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt hat, steht einem Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2013 nichts mehr im Wege. Private Haushalte bleiben mehr oder weniger unberührt von den neuen Regelungen, doch Unternehmer sollten sich genau informieren, welche Neuerungen auf sie zukommen – und welche Kosten entstehen werden. Wichtigste Änderung ist die Umstellung der geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf ein Beitragsmodell, bei dem die Gebührenpflicht nicht mehr an das Vorhandensein eines Empfangsgeräts geknüpft ist, sondern ein einheitlicher Beitrag pro Haushalt anfällt: 17,98 Euro monatlich. Bei Unternehmen richtet sich die Höhe der zu entrichtenden Rundfunkgebühren künftig nach der Zahl der Betriebsstätten und der Zahl der Mitarbeiter je Betriebsstätte. Das sorgt bei Kleinunternehmen mit bis zu acht Beschäftigten für unter Umständen deutliche Entlastungen, Unternehmen mit vielen Mitarbeitern und mehreren Betriebsstätten dagegen müssen mit einer Vervielfachung der zu entrichtenden Gebühren rechnen. Hotels trifft es besonders hart, denn sie müssen für jedes Zimmer zahlen – zwar einen reduzierten Beitrag von einem Drittel, doch auch dieser wird sich zu erklecklichen Beträgen summieren. Dieses Drittel wird ab 2013 auch für Dienstfahrzeuge fällig, wobei das ein Firmenwagen im Grundbeitrag bereits enthalten ist.
Deutliche Änderungen bei den Rundfunkgebühren ab 2013
Autor des Artikels : rechtkurzweilig
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