Der richtige Führerschein für den Faltcaravan – ein Überblick

Faltcaravan FührerscheinWelche Führerscheinklasse benötige ich für Zeltanhänger jenseits der 1.000kg? Was kann ich tun, wenn die Kombination PKW-Faltcaravan 3.5t übersteigt? Klar ist: die meisten Falter besitzen ein Eigengewicht weit unter 750kg. Durch Zuladung kann dieser Wert aber erreicht und überschritten werden. Im Blogbeitrag findest Du alles wichtige über die europäischen Führerscheinklassen und erfährst, was hinsichtlich Zeltanhänger in der EU erlaubt ist und wann Du eine Zusatzqualifikation brauchst.

Allgemein

Seit 2006 regelt die Europäische Union mittels einer EU-Richtlinie die Führerscheinklassen in Europa, damit also auch in Deutschland. Eine Klasse definiert unter anderem, bis zu welcher Anhänger- und Gesamtmasse (= zulässige Masse Zugfahrzeug + Faltcaravan) der Inhaber ein Gespann lenken darf. Relevant sind Leermasse (Feld G) und zulässige Masse (Feld F.1) des Zugfahrzeugs, beides notiert im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1). Ein dritter Eingangswert ist die tatsächliche Masse des Anhängers.

Führerscheinklasse 3 – der abgeschaffte Schwertransporter

Wer seinen PKW Führerschein vor 1999 erworben hat, darf Anhänger über 750kg bewegen, wobei das Zugfahrzeug und Anhänger zusammen maximal 12.000kg (!) zulässiges Gesamtmasse haben dürfen. Zudem darf die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.

Führerscheinklasse B – der verbreitete Klassiker

Inhaber der seit 1999 üblichen PKW-Führerscheinklasse B dürfen folgende Gespannkombinationen, d.h. Zugfahrzeug und Faltcaravan, bewegen:

  1. Zugfahrzeug bis 3.500kg zulässiges Gesamtmasse und einem Anhänger mit der Gesamtmasse bis 750kg.
  2. Zugfahrzeug mit einem Anhänger über 750kg, falls die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreitet und die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 3.500kg nicht überschreitet.

Führerscheinerweiterung B96 – der unkomplizierte Mehrtransportierer

Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen ab 01/2013 mit der sogenannten B96-Erweiterung eine Gespannkombination bis 4.250 kg zulässigem Gesamtgewicht pilotieren.Weiterhin darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Für die BE Erweiterung ist eine Fahrschulung von mindestens 7 Stunden erforderlich. Diese besteht aus einem theoretischen (ca. 2.5h), übungspraktischen (ca. 3.5h) und straßenpraktischen (ca. 1h) Teil. Das Ganze läuft aber ohne Abschlussprüfung, also keine Angst :)

Führerscheinklasse BE – der geschulte Lastenträger

Inhaber der Führerscheinklasse BE dürfen einen (Sattel-)Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500kg bewegen. Die zulässige Gesamtmasse des Gespanns darf 7.000kg nicht übersteigen und die Leermasse des Zugfahrzeugs muss über zulässigen Gesamtmasse des Anhängers liegen. Der Führerschein wird durch praktische Übung (Übungs- und fünf Sonderfahrten à 45min) und einer praktischen Prüfung erlangt.

Fazit

Die meisten Faltcaravans übersteigen im unbeladenen Zustand nicht die in der EU gültigen magischen 750kg Anhängermaximalmasse. Durch Zuladung, einem schwerem Zugfahrzeug und/oder robusten Offroad-Anhänger, kann es jedoch durchaus vorkommen, dass rein rechtlich die erworbene Führerscheinklasse für das Bewegen des Gespanns nicht mehr ausreicht. Wer dann von einer aufmerksamen Polizeistreife angehalten wird, kommt um eine Strafe nicht mehr herum. Besser und sicherer, wer die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt.

Weitere Infos

Alle Angaben beruhen auf eigener Recherche und sind ohne Gewähr.


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