Der Mindestlohn beim monatlichen Gehalt und einer 40-Stunden- Woche.

Seit dem 1.1.2015 gibt es den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit € 8,50 brutto pro Stunde. Wie hoch ein monatliches Gehalt wäre, steht im Gesetz nicht.

Mindestlohngehalt 2015 berechnen?

Bei der Berechnung des monatlichen „Mindestlohngehalts“ wird häufig Fehler in der Praxis gemacht. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:

Beispiel: Arbeitnehmer hat regelmäßige Arbeitszeit von 40 h pro 5-Tage-Woche (8 h pro Tag) und soll monatliches Gehalt (in jedem Monat) in Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes bekommen.

Wie wird der Mindestlohn pro Monat berechnet?

4 (Wochen) x 40 h x € 8,5 = € 1.360,00 brutto ?
oder
4,33 (Wochen) x 40 x 8,5 = € 1.472,20 brutto ?
oder
es kommt auf den Monat an ?

Lösung:
Das monatliche Gehalt – unter Beachtung des gesetzlichen Mindestlohnes – muss unter Berücksichtigung der Arbeitstage pro Monat (inklusive der in der Woche liegender Feiertage) berechnet werden. Das Gehalt ist bei genauer Berechnung von Monat zu Monat – abhägig von den Arbeitstagen – unterschiedlich hoch und zwar wie folgt.

Es kommt auf die Anzahl der Arbeitstage pro Monat an!

Monat mit 20 Arbeitstagen: 20 Tage x 8 h x € 8,5 = € 1.360,00
Monat mit 21 Arbeitstagen: 21 Tage x 8 h x € 8,5 = € 1.428,00
Monat mit 22 Arbeitstagen: 22 Tage x 8 h x € 8,5 = € 1.496,00
Monat mit 23 Arbeitstagen: 23 Tage x 8 h x € 8,5 = € 1.564,00

Der Juli 2015 hatte z.B. 23 Arbeitstage, so dass hier ein höheres Gehalt zu zahlen wäre.

Da der Mindestlohn aber wenigsten in Höhe von € 8,50 pro Stunde gewährt werden muss, hätte ein Arbeitnehmer, der z.B. monatlich ein Gehalt in Höhe von € 1.500 brutto bei einer 40 h-Woche erhält, gegen den Arbeitgeber z.B. für den Monat Juli 2015 einen Nachzahlungsanspruch von € 64,00 brutto.

Rechtsanwalt Andreas Martin



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