Der Discobesuch eines schutzbedürftigen und friedfertigen Kind

Der Discobesuch eines schutzbedürftigen und friedfertigen Kind

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Kennen Sie den Unterschied zwischen einem 16 jährigen Deutschen und einem 16 jährigen Ausländer, ich kannte ihn nicht, wurde aber von den staatlichen Printmedien darüber informiert.

Wenn ein 16 Jahre alter, friedfertiger Neubürger einen 16 jährigen Deutschen mit einem Messer absticht und der durch den Stich lebensgefährlich verletzt wird, wie am 2. Weihnachtstag in einer Disco in Pahlen (SH) geschehen, dann hat ein unbegleiteter, hilfloser, schutzbedürftiger und dazu auch noch schwer traumatisierter Jugendlicher einen gleichaltrigen, erwachsenen Mann abgeschlachtet, vor dem sich das „bärtige, ausländische Kind“ fürchtete, nachdem es auf der Tanzfläche ein 17 Jahre altes Mädchen brutal zusammen geschlagen hatte und weil das verängstige „Kind“ in Panik geriet, als noch ein zweiter Mann dem auf dem Boden liegenden Mädchen helfen wollte, hat es den bärenstark wirkenden, erwachsenen Mann vorsichtshalber gleich mit abgestochen und somit zwei mal aus Notwehr zwei gefährliche deutsche Männer mit einem Messer attackiert.

Nach der Messerattacke flüchtete das „bärtige Kind“ mit weiteren schutzbedürftigen „Kindern“ in einem Auto, doch der Polizei gelang es, das Fahrzeug zu stoppen. Nun war guter Rat teuer, denn die Polizisten wussten ja nicht ob das ängstliche „Kind“ überhaupt mit im Auto gesessen hat, es hätte ja auch vor der Disco auf der einen Seite in das Auto einsteigen und es durch die gegenüber liegende Tür wieder verlassen können und somit konnte die Polizei die Insassen des Autos nicht belangen, sondern muss jetzt erst in äußerst komplizierten Untersuchungen ermitteln, wo das völlig verstörte „Kind“ nach der aus Notwehr durchgeführten Messerattacke geblieben ist und falls es wider Erwarten gefunden wird, kann es trotzdem nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, da es zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war, oder durch ein Gutachten garantiert noch wird.

Ausländische „Kinder“ haben es in Deutschland schon schwer und da hilft es auch nichts, wenn man ihnen zu Weihnachten ein schönes Messer und einen glänzenden Rasierapparat schenkt, durch den sie jederzeit nachweisen können, dass ihnen ihre Kindheit bis zur Rente erhalten bleibt.


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