Der Autor und seine Henker

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Bundesgerichtshof stärkt Autorenrechte – Verlage gehen leer aus

Erschreckend, kurzsichtig, fatal und kaum nachvollziehbar, ein Frontalangriff auf die Buchkultur! Das sind die noch eher harmlosen Attribute, mit denen viele Verlage das abschließende Urteil des BGH, zur Verteilung der Einnahmen aus Urheberrechten, umschreiben.

Einnahmen der Verwertungsgesellschaft aus diesen Rechten stehen nur den Berechtigten zu, und dazu gehören nicht die Verlage, so der Richterspruch.
Prompt fegt ein wahrlicher Hurrikan an Entrüstung durch die Medienlandschaft. Es wird den Richtern plump fehlende Wertschätzung für die Arbeit der Verlage unterstellt, denn sonst müssten diese zu einem völlig anderen Urteil kommen – so der allgemeine Tenor. Es gibt nur wenige Gegenstimmen, hier nun eine Weitere.

Der BGH hat Recht zu sprechen und keine Wertschätzung zu verteilen – für niemanden

Wie abwegig solche Behauptungen sind, zeigt ein Blick auf die primäre Aufgabenstellung des Gerichtes. Es galt zu beurteilen, ob die VG-Wort das Recht hatte, Teile der Urheberpauschale an die Verlage auszuschütten. Und nur streng diesem Kriterium folgend, haben die Richter Recht nach gültigen Gesetzen gesprochen: Die Urheberpauschale steht allein dem Urheber zu. Nach gesundem Menschenverstand ein nachvollziehbares, gerechtes Urteil.

Die Beendigung der rechtswidrigen Praxis deutete sich seit Jahren an, da ist die hysterische Reaktion vieler Marktteilnehmer, mit dem Urteil alleine, nur schwer logisch zu erklären. Der Urteilsspruch, so scheint es, wirkt als Fanal, um sämtliche angestaute Aggressionen und eine imaginäre Unzufriedenheit mit sich und der Welt, in einem Rundumschlag abzubauen.

Kein anständiges Verhalten, auf eine unabhängige Justiz einzuprügeln.

Keine unbedingt vertrauensbildende Maßnahme, Autoren vorsorglich schon mal mit Geld- und „Liebesentzug“ zu drohen – wenn …, ja wenn Autoren so frech sein sollten, auf ihr gutes Recht zu bestehen. Kein Wort des Zweifels oder Bedauerns, eventuell auch selber Fehler gemacht zu haben.

Ein Verhalten, das die Angst und Hilflosigkeit einer Branche aufzeigt, sowie eine mangelnde Souveränität und Kompetenz mit veränderten Marktbedingungen umzugehen.
Abenteuerlich, dreist und teilweise falsch sind viele der jüngst in den Medien kolportierten Rechtfertigungen, die von einigen Verlagsvertretern in diesem Zusammenhang genannt werden.

Die Verlage als Retter von Kultur und Autoren?

Abenteuerlich die Behauptung, Verlage ermöglichen doch erst die Existenz und Weiterentwicklung von Autoren. Wie bitte?

Das mag irgendwann in der Vergangenheit so gewesen sein, ist heute jedoch definitiv die Ausnahme – jeder Marktinsider weiß das! Die Entscheidungen werden meist nach rein kommerziellen Gesichtspunkten getroffen, eben gerade nicht aus ästhetischen und intellektuellen Überzeugungen heraus.

Selbst gestandene Verlagsautoren bekommen ihre Manuskripte oftmals nur an den Mann, wenn diese dem allgemeinen Mainstream entsprechen, also bloß nicht zu anspruchsvoll. Lediglich einige tapfere Indies und sehr wenige größere Verlage, stemmen sich gegen jenen Mainstream, versuchen auch neue oder kulturell anspruchsvolle Themen zu platzieren.

Und wer bitte soll eigentlich die unbekannten Autoren entdecken, wenn doch das qualifizierte Verlagspersonal, wie beispielsweise Lektoren, einer fast aussterbenden Spezies angehören?
Aufgrund der prekären wirtschaftlichen Situation etlicher Verlage ist das alles auch nicht weiter verwunderlich oder gar verwerflich. Verwerflich und dreist ist es nur, mit der Begründung finanzieller Not, unberechtigt, wie der BGH urteilt, in die Taschen der Urheber zu greifen – ausgerechnet jener Gruppe der Literaturwelt, die wirtschaftlich in Summe als schwächstes Glied dasteht.

Das Karlsruher Urteil als kleiner Betriebsunfall?

Getreu dem Motto „Was nicht passt wird passend gemacht“, möchte nun eine Koalition aus Politik und Verlagen eiligst unliebsame Gesetze ändern – und danach geht alles weiter wie bisher.

Sehr Schade!

Denn abgesehen von dieser egoistischen und moralisch höchst zweifelhaften Handlungsweise, die Protagonisten erheben bei anderen Gesellschaftsgruppen ja durchaus mal gerne den moralischen Zeigefinger, wird hier eine riesige Chance verpasst: Statt weitermachen wie bisher, sollte eine neue, gemeinsame Lösung mit allen Beteiligten gesucht werden – auf Grundlage gültiger Rechtsprechung.

Lassen wir die Urheberpauschale dort, wo sie hingehört und fordern stattdessen von den politisch Handelnden die längst überfälligen Investitionen in Kultur, Bildung und Infrastruktur ein. Nicht nur aufgrund der Integrationsthematik gibt es hier einen riesigen Nachholbedarf, und die nötigen Milliarden werden dann allen Beteiligten in der „Wertschöpfungskette Buch“ zu Gute kommen – auch dem Buchhandel, der bisher leer ausging.

Die Zeit ist günstig, es ist viel Geld vorhanden und neue, fortschrittlich denkende Politiker geben zunehmend den Ton an – Politiker, die diese Investitionen schon seit Langem einfordern.

Liebe Verlage – wäre das nicht ein viel besserer, ehrlicherer Weg?


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