DE-Mail jetzt auch für Deutsche im Ausland

DE-Mail jetzt auch für Deutsche im AuslandWer sichere Emails versenden will, dürfte nicht unbedingt als erstes an DE-Mail denken, denn an dem System gibt es schon seit 2011 massive Kritik. So haben der Chaos Computer Club (CCC) und weitere Sachverständige der De-Mail in puncto Sicherheit ein katastrophales Zeugnis ausgestellt.

Von Fachleuten kommt heftige Kritik

DE-Mail jetzt auch für Deutsche im AuslandZentraler Kritikpunkt dabei ist die fehlende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die den De-Mail-Providern, Polizei, Geheimdiensten und potentiellen Angreifern jederzeit Zugriff auf die unverschlüsselten Kommunikationsdaten gewähre.

Und die geplante Aufweichung von Verwaltungsgesetzen, die trotz dieses schweren Mangels den Einsatz von De-Mail im Behördenverkehr zukünftig rechtlich ermöglichen soll, setze sensible Daten von Bürgern fortan einem inakzeptablen Risiko aus, kann man selbst in der Wikipedia nachlesen.

Auch Linus Neumann, der 2013 als IT-Sachverständiger zum Thema De-Mail in den Bundestag geladen war, stellte auf dem 30. Chaos Communication Congress (30C3) eine umfassende Analyse der De-Mail vor.

Bullshit made in Germany

In seinen Vortrag mit dem Titel Bullshit made in Germany fand Neumann deutliche Worte: De-Mail sei absichtlich unsicher gebaut,“ um deutschen Diensten zu ermöglichen, deutsche Bürger auszuspähen.

Auf Absender- und Empfänger-Seite sowie dazwischen auf den Servern der De-Mail-Anbieter könnten sowohl die Provider als auch Hacker die Nachrichten theoretisch lesen.

Viele Features wie der automatische Virenscan seien bei genauerer Betrachtung kein Nutzungsargument, sondern ganz im Gegenteil: Wegen der wenigen Server mit vielen sensiblen Daten erhöhe sich die Attraktivität eines Angriffes aus Hacker-Sicht sogar deutlich.

Nutzung aus dem Ausland macht die DE-Mail nicht attraktiver

Deutschen Benutzern soll es zukünftig auch möglich gemacht werden, einen De-Mail-Account bei einem der wenigen zugelassenen Anbieter zu eröffnen, auch wenn ihr Wohnsitz im Ausland ist – was meines Erachtens diesen eher als Bespitzelungs-Dienst der Regierung kaum attraktiver macht.

Die Bundesregierung prüfe gerade im Rahmen des 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU, § 3 De-Mail-Gesetz so zu ändern, dass die Anschrift nicht ausschließlich eine Wohnanschrift im Sinne einer Meldeanschrift sein muss, sondern auch die Anschrift, unter der eine reale postalische Erreichbarkeit besteht.

Das kann man eindeutig aus der Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Jimmy Schulz (FDP) an die Bundesregierung entnehmen.


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