Datenschutz als Verzögerungstaktik

In Wien montieren sie dutzende Namensschilder an Häusern ab - weil jemand reklamiert hat, dass das dem Datenschutzrecht widerspricht. Keine Ahnung, wie die Post in Zukunft da den richtigen Briefkasten finden will, aber bei uns in der Schweiz sind Namensschilder an Klingeln etc. anscheinend sogar vorgeschrieben. Jedenfalls: Es herrscht allgemeine Verwirrung, was den Umgang mit „persönlichen Daten" betrifft ... das stimmt auch in der Schweiz. Auf der anderen Seite wird der Datenschutz auch hier gerne als Vorwand genommen. Aktuelleres Beispiel:

Vor 3 Wochen bekam ich ein Rezept zugefaxt von der Onkologie des Spitals für einen Patienten. Das Medikament ist ein teures Krebsmittel, für das mir unser Computersystem meldet, dass es für die Übernahme durch die Krankenkasse eine Kostengutsprache benötigt. Da der behandelnde Arzt das veranlassen muss, rufe ich dort an. Der ist überhaupt nicht erfreut ob meinem Anruf und versucht mich erst mal abzuwimmeln mit der Aussage, dass er das schon verschiedene Male verschrieben habe und die Kasse das im Normalfall übernimmt. Es sei ja ein notwendiges und wichtiges Medikament und ausserdem habe er keine Zeit für noch mehr Bürokram. Ich stimme ihm zu (absolut!), trotzdem brauche ich für die Abrechnung mit der Kasse diese Bestätigung. Ich kam mit ihm überein, dass er der Krankenkasse den Antrag übermittelt und mir das zukommen lässt, dann gebe ich das Medikament ab, ohne dass der Patient das gleich bezahlen muss. Ausserdem verspricht er mir, die Bestätigung zuzuschicken, sobald sie sie haben, was etwa 2 Wochen dauern sollte. Wir geben das Medikament rechtzeitig zu Behandlungsbeginn ab.

3 Wochen später (nach meinen Ferien) und der Patient bringt ein Dauerrezept für eben dasselbe Medikament ... und ich habe immer noch keine Kostengutsprache bekommen.

Wieder rufe ich im Spital an und muss den anwesenden Arzt nerven (einen anderen) - er zeigt sich einsichtig, aber kann mir nicht weiterhelfen, er hat selber heute schon fast eine Stunde am Telefon mit der Krankenkasse verbracht und auch sie haben die Kostengutsprache noch nicht zugeschickt bekommen. Zumindest hat er den Vermerk noch drin, dass, falls sie kommt, man sie uns zuschickt.

Ich rufe also der Krankenkasse an. Ich nenne Patientenname, Geburtsdatum zur Indentifikation und frage, wie es mit der Kostengutsprache steht.

Krankenkassenfräulein (Krakaf) zirpend: "Die ist immer noch in Abklärung"

"Was", sage ich - "nach 3 Wochen? Der Patient hat schon eine Packung bekommen - und ich muss wissen, bevor ich das weiter abgeben kann, ob sie das übernehmen. Heute noch. Er braucht morgen die nächste Packung."

Krakaf (zirpend): "Moment"

Warteschlaufe.

Eine andere Mitarbeiterin der Krankenkasse (Krakaf2) meldet sich. Ich erkläre ihr nochmal mein Anliegen und dass ich die Kostengutsprache dringend benötige.

Krakaf2: "Ja, ich sehe in den Unterlagen, dass der Entscheid da ist."

Pharmama: "Oh, sehr gut, dann können sie mir das faxen."

Krakaf2: "Nein, das geht nicht"

Pharmama: "Wieso nicht?"

Krakaf2: "aus Datenschutzgründen".

Pharmama: "Was? Das ist doch Unsinn, was hat das mit Datenschutz zu tun? Ich habe ja alle Daten schon hier: Patient, Geb.Datum desselben, Krankenkasse, Arzt und Rezept und Behandlung / Medikament - und ich brauche von Ihnen nur die Bestätigung, dass sie als Krankenkasse das Medikament auch übernehmen."

Krakaf2: "Tut mir ja leid, aber ich darf das nicht an sie schicken, da sie kein Leistungserbringer sind."

Pharmama: "Wie bitte?!?!"

Da bin ich dann doch etwas lauter geworden - immerhin BIN ich der Leistungserbringer: ICH (als Apotheke) gebe das Medikament ja an den Patienten heraus und gehe dafür in Vorauszahlung!

Warteschlaufe. Ich koche leise vor mich hin. Dass in der Zwischenzeit wegen so Mist andere Patienten, die hier sind warten müssen, macht mich nur noch ärgerlicher.

Krakaf2 ist dann etwas zurückgerudert und hat gemeint, sie dürfen die Kostengutsprache Bestätigung nur an den Arzt schicken. Sie könne mir die Bestätigung allerhöchstens mündlich geben ... und würde das heute noch ins Spital faxen.

Zu mehr war sie nicht zu bewegen, mit allen Argumenten nicht.

Also habe ich die Bestätigung mündlich bekommen, wobei sie sich noch immer anhörte als sei das reiner Goodwill von ihnen. Praktisch nützt mir das aber gar nichts, wenn sich die Krankenkasse danach umentscheiden sollte - ich habe da gar nichts in der Hand.
Am nächsten Morgen habe ich von der Onkologie die Kostengutsprache bekommen.

Happy End für alle - und ich hoffe, die Therapie schlägt beim Patienten an.

Aber echt jetzt: Aus Datenschutzgründen? Meiner Meinung nach hier ein reiner Vorwand und Verzögerungstaktik - zu Lasten des Patienten. Das übrigens von derselben Krankenkasse die eine Zeit lang keine Adresse des Patienten auf dem Krankenkassenkärtchen gespeichert hatte. Vielleicht sollten sie wirklich mal intern einen Datenschutzbeauftragten ernennen, der sich darin ausbildet und den Rest der Angestellten instruiert?


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