Das voll beherrschbare Risiko

Grundsätzlich hat der Patient zu beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, den der Arzt verschuldet hat und der zu einem konkreten Schaden geführt hat.

Diese Verteilung der Beweislast gilt jedoch nicht, wenn feststeht, dass die Schädigung aus einem Bereich stammt, dessen Gefahren von dem Arzt voll beherrscht bzw. ausgeschlossen werden können und müssen.

Demnach hat zum Beispiel der Rechtsträger eines Krankenhauses zu beweisen, dass der Sturz eines Patienten von der Untersuchungsliege nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten der Pflegekräfte beruht (vgl. KG, Urt. v. 20.01.2005- 20 U 401/01).

Last updated by Veronika Czech at 29. November 2013.


wallpaper-1019588
Wenn das Neue lockt: Shiny New Object Syndrome im Online-Business
wallpaper-1019588
KiVVON: Der Game-Changer für Content-Creators
wallpaper-1019588
Mexikanische Burrito Bowl mit Pico de Gallo (Vegan)
wallpaper-1019588
The Great Cleric: Serie wird auf Disc erscheinen