Das schlägt dem Fass den Boden aus

Da hilft nicht einmal mehr den Kopf zu schütteln. Wenn sich ein 52jähriger Mann alles erlauben kann, von Alkohol- und Kokainkonsum und einer filmreifen Raserfahrt durch Dörfer und dann noch „nur“ mit einer Geldstrafe davonkommt, dann gehört wohl dieser Richter seines Amtes enthoben. Ein aktueller Fall aus dem Schweizer Rheintal.

Das schlägt dem Fass den Boden aus

Hier fehlte Justizia wohl völlig der Durchblick... 


Mit seiner Einsicht, es sei eben „dumm“ gelaufen und er sei in „Panik geraten“, konnte der Angeklagte nun das Gericht überzeugen. Eigenartig – warum ist er wohl in Panik geraten? Nicht, weil er angeblich gedacht hat, er sei wegen seiner früheren Kontakte zum Milieu bedroht worden und daher in „Todesangst“ gewesen sei, sondern weil er sich sehr wohl seines Alkohol- und Kokainkonsums bewusst war.
Nun ist natürlich die Polizei schuld, die zu spät das Blaulicht und die Sirene eingeschaltet hätten. Nur gut, dass wenigstens jemand Schuld auf sich geladen hat. 
Nicht der Angeklagte, der zum Teil mit über 100 Stundenkilometer durch die Dörfer raste, Kurven schnitt und auf der linken Seite fuhr, damit x-Personen gefährdete und nur durch riesengrosses Glück niemand zu Schaden kam. 
Warum auch? Ach Gott, er zeigte sich doch reuig und beteuerte - für dem Richter wenigstens glaubwürdig -, dass er nur ein neues Leben angefangen habe. Und das muss man doch belohnen, wenn ein 52jähriger nun so ein „BRAVER“ wird.

Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man sich totlachen. Da gefährdet so ein Miesepeter Menschenleben und kommt so glimpflich davon. Man kann jetzt denken: nun die Geldstrafe ist auch nicht ohne, das mag sein, doch was ist schon Geld, wenn die Gefahr besteht, dass ein Mensch zu Tode kommt? Wäre dies mit Geld zu bezahlen? Ich glaube nicht!
Eigenartig, wenn ein junger Mensch etwas zu schnell mit seinem Roller oder Mofa fährt, ein Autofahrer um 7 km/h innerorts zu schnell ist, bekommt er gleich seine Busse aufgebrummt. Ein anderer kann mit 70 km/h oder mehr durch ein Dorf rasen, das ist scheinbar für gewisse Leute und Gerichte nicht relevant.
Schade wurde dem Antrag der Staatsanwältin nicht stattgegeben.
Ach JUSTIZIA wie bist DU doch blind und taub!

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