Ressort Umwelt

Das deutsche KWK-Gesetz steht vor der Novellierung

Erstellt am 4. Dezember 2011 von 0strom
Das Bundesministerium für Forschung Technologie (BMWi) verschickte Ende November 2011 den seit langem ersehnten Bericht zur Zwischenüberprüfung des KWK-Gesetzes an die beteiligten Verbände. KWK steht für Kraft-Wärme-Kopplung, d.h. für eine gleichzeitige Gewinnung von mechanischer und Wärmeenergie. Letztere wird oft zum Heizen verwendet, erstere zur Stromerzeugung.
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