Brief aus Bern

Kurz bevor alle in die verdienten Sommerferien verreisen das Neueste von alliance F. Wir gratulieren unseren beiden Vorstandsmitgliedern Petra Rohner, Gewinnerin des Swiss Women Award 2014 und Vivianne Fankhauser, sie wurde als Richterin zu 100% am Luzerner Kantonsgericht gewählt. Wir freuen uns auf weitere gute Zusammenarbeit.

Die Juni Session in Bern wurde das Unterhaltsrecht diskutiert und im Nationalrat neu geregelt. Hauptpunkt war, dass Kinder unverheirateter Eltern beim Unterhalt dieselben Rechte haben sollen wie Kinder verheirateter Eltern. Es ging daher um die Frage, ob Männer, welche ein Kind zeugen, ohne mit der Frau verheiratet zu sein, finanziell ebenso in der Verantwortung stehen wie verheiratete Männer und die Frau finanziell unterstützen müssen, solange sie gemeinsame Kind(er) betreut. Es ist nicht so, wie die Männer Organisationen behaupten, dass ein Beitrag festgelegt wurde, wie viel Väter zahlen müssen um die Mütter zu unterstützen – dies wird weiterhin auf Gerichts- und nicht auf Gesetzesebene geregelt werden. Für die Unterhaltskosten des Kindes soll aber neu ein Betreuungsunterhalt miteingerechnet werden – im Sinne einer Erwerbsausfallentschädigung.

Nach wie vor ist die Mankoteilung, welche alliance F in der Vernehmlassung forderte, noch nicht mehrheitsfähig, der Nationalrat hat einen entsprechenden Antrag mit 102 zu 85 Stimmen knapp abgelehnt. Heute garantiert das Gesetz dem unterhaltspflichtigen Elternteil das Existenzminimum. Der betreuende Elternteil - meist die Mutter – muss damit das Manko allein tragen. Sie muss sich einschränken und Sozialhilfe beantragen, wenn die Mittel nicht reichen. Mit der Mankoteilung würde der Fehlbetrag auf beide Eltern aufgeteilt. Der Ständerat befasst sich nach den Sommerferien mit der Gesetzesrevision und wird diesen Punkt hoffentlich korrigieren.

Die Ergebnisse des NFP 60 „Gleichstellung der Geschlechter“ wurde publiziert. Im Mai 2014 wurden die Ergebnisse und Impulse aus dem Nationalen Forschungsprogramm zur „ Gleichstellung der Geschlechter“ (www.nfp60.ch) der Öffentlichkeit präsentiert. Während rund 3 Jahren haben 21 Forschungsteams ein weites Spektrum an Fragen zur Gleichstellung erforscht. Die Resultate zeigen, wie gross die Herausforderungen nach wie vor sind. Aufhorchen lässt etwa die Erkenntnis, wonach die Lohndiskriminierung bereits beim Berufseinstieg rund 7% oder 280 Franken pro Monat beträgt. Frauen steigen – selbst wenn sie dieselbe Ausbildung absolviert haben, identische Qualifikationen und Fähigkeiten mitbringen –bereits mit tieferen Löhnen ins Berufsleben ein. Bis anhin war für die Schweiz nicht untersucht worden, zu welchem Zeitpunkt im Erwerbsverlauf die nicht erklärbaren Unterschiede entstehen. Dass ungleiche Löhne für die gleiche Arbeit schon beim Berufseinstieg nicht erreicht werden und die Unterschiede in Berufen mit einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis gar am grössten ausfallen, zeigt, wie hartnäckig sich Stereotype im Arbeitsmarkt halten; dass die Diskriminierung leider eine Tatsache ist und wir dort hinschauen müssen, wo sich die  Geschlechterfrage aufgrund der ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern vermeintlich nicht aufdrängt.

Link zum Synthesebericht: http://www.nfp60.ch/SiteCollectionDocuments/NFP_60_Synthese_de_Web.pdf Resultate der Projekte: http://www.nfp60.ch/D/projekte/Seiten/default.aspx

Eine der Schlussfolgerungen des NFP lautet: Die Anstellungsbedingungen und Löhne in typischen „Frauenberufen“ sind so zu verbessern, dass existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse vorliegen. Grossen Einfluss auf die Art und Weise, wie Frauen eingestellt werden, hat die Sichtweise zum Geschlecht.

Das zeigt sich beispielsweise im Ingenieurbüro, wo Frauen für eine erfolgreiche Laufbahn zwei Hürden zu überwinden haben:

Erstens die Verhaltensweisen, welche Männer den Frauen zuschreiben und die mit einer Karriere aus Sicht der Arbeitgeber nicht zu vereinbaren sind. Sie gelten als nicht flexibel und nicht belastbar. Den Frauen wird Sozialkompetenz, nicht aber Technikkompetenz zugetraut. Die vielen kompetenten Technikerinnen und Ingenieurinnen in der Schweiz, wie auch ihre Abschlussnotenbeweisen das Gegenteil, dennoch werden ihnen pauschal Persönlichkeitsmerkmale, Fähigkeiten und Verhaltensweisen zugeschrieben (Stereotype).

Zweitens tritt im Leben der Frauen der Bruch in der Berufskarriere ein, sobald sie Mutter und damit teilzeitlich für Care-Arbeiten zuständig werden. Die Unternehmenskulturen in der Schweizer Industrie und in technologisch orientierten Abteilungen von Dienstleistungsunternehmen sind sehr technisch und männlich geprägt, wer nicht 100% , und in den gängigen Zeitfenstern am Arbeitsplatz präsent ist entspricht nicht den Erwartungen vieler Arbeitgeber.

Damit mehr so gut ausgebildete Frauen in Führungspositionen sich bewähren können, braucht es nach wie vor eine bessere Vereinbarung von Beruf und Familie, Familienfreundliche Arbeitsbedingungen und Unternehmenskulturen, die Mehrbelastungen der Frauen berücksichtigen aber genauso auch Teilzeitstellen für Männer als selbstverständlich erachten. Die Auswirkungen, welche Teilzeitarbeit und tiefe Löhne in der heutigen AHV und Pensionskasse wie auch der bevorstehenden Rentenrevision haben, wird nun in den Kommissionen diskutiert.

Es ist klar, dass die AHV für ein gutes, existenzsicherndes Leben nicht ausreicht. Für eine genügend hohe Altersrente ist es entscheidend, auch pensionskassenversichert zu sein. Da die Pensionskassen nur an (aus)bezahlte Arbeit anknüpft und eine Eintrittsschwelle vorsieht sind die Frauen (mit tieferen Löhnen und häufigeren Teilzeitbeschäftigungen) aus den genannten Gründen stark benachteiligt. Frauen beziehen im Jahr rund 9 Milliarden Franken weniger Renten aus den Pensionskassen als die Männer. Dies auch, weil Teilzeitarbeit oftmals gar nicht versichert wird, obwohl dies möglich wäre. Und weil Familien, welche sich die Erwerbsarbeit aufteilen, schlechter gestellt werden, weil Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug zweimal abgezogen werden und der versicherte Lohn und damit die Altersrente tiefer ausfallen.

Die heutige BVG-Gesetzgebung ist nicht im Sinne der Frauen und der Gleichstellung von Mann und Frau und bedarf dringend der Überarbeitung, entsprechende Vorstösse sind hängig.  In den Diskussionen zur Rentenreform wird der Forderung der alliance F und anderer Frauenorganisationen; eine Erhöhung des Rentenalter erst bei gleichem Lohn für gleiche Arbeit vorzusehen, wohl zu wenig Beachtung geschenkt. Es ist darum wichtig, in einem ersten Schritt die Altersvorsorge an anderen Orten (Eintrittsschwelle, Koordinationsabzug, Versicherung von Teilzeitarbeit) so zu reformieren, dass Frauen nicht länger finanziell auch noch bei den Renten benachteiligt werden.

Der Eindruck, dass Frauen besonders unterstützungswürdig sind, ist falsch. Sie brauchen einzig die gleich langen Spiesse bei Lohn und Entschädigung der Care-Arbeit und vor allem braucht es von Seiten der Wirtschaft die Möglichkeit Beruf und Familie zu vereinbaren.

Auch wenn uns die politischen Themen weiter beschäftigen, wünsche ich allen eine ruhige, erholsame Ferienzeit.

Ich freue mich, Sie am 19. November zu empfangen, wünsche Ihnen einen schönen Sommer und grüsse Sie herzlich
aNR Rosmarie Zapfl, Präsidentin alliance F

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Geschäftsstelle: Tiergartenstrasse 23 B, 8802 Kilchberg / [email protected] / www.alliancef.ch / Tel: 031 318 10 60


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