BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig

MerkelHorchUndGuckSoeben hat das Verfassungsgericht sein Urteil gesprochen: Das BKA-Gesetz der schwarzroten Regierung, das dem Bundeskriminalamt weitreichende Befugnisse „zur Terrorabwehr“ (sprich: gegen unbescholtene Bürger) gibt, ist in weiten Teilen verfassungswidrig.

Seit acht Jahren wird über das neue Gesetz gestritten, das dem BKA mehrere gravierende Kompetenzen quasi im Paket zugesteht, von denen einzelne schon zuvor Gegenstand von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes gewesen waren.

Die wichtigste Frage, wie weit das BKA in den privaten Lebensbereich der deutschen Bürger vordringen darf und wie konkret die Verdachtsmomente dafür sein müssen. Die Ermittler sollen auch neue Kompetenzen bekommen. Unter anderem sollen sie Verdächtige mit Mikrofonen und Kameras in ihren eigenen Wohnungen überwachen und durch sogenannte „Staatstrojaner“auf ihre PCs und Smartphones zugreifen dürfen.

Die Politiker nutzen jeden Anschlag irgendwo in der Welt als Gelegenheit, unsere Grundrechte einzuschränken und das Überwachungsnetz zum Ausspionieren der Bürger immer enger zu ziehen.

Die „Terrorabwehr“ ist dabei nur ein vorgeschobener Grund, denn alle Terroristen der letzten Zeit waren den Behörden lange vorher als solche bekannt. Es geht in Wirklichkeit ausschließlich um die Bespitzelung unbescholtener Bürger!

Das Motto dazu heißt wohl: Wenn wir die Nadel im Heuhaufen nicht finden, brauchen wir mehr Heu. Es wurde Zeit, daß die Verfassungsrichter Innenminister Thomas die Misere auf die Finger geklopft haben…

Details zu dem Urteil sind allerdings noch nicht bekannt – die dürften erst in den nächsten Stunden kommen. Eines ist aber schon sicher: Die dunkle Seite der Macht wird es wieder probieren…


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