Beschwerdeverfahrens des VDS zu den Rundholzverträgen der BaySF mit Ilim Timber

Der VDS teilt mit, dass die Erfolgsaussichten für das anhängige Verfahren durchaus positiv eingeschätzt werden.

Nach Kenntnis des VDS wurde durch die Generaldirektion Wettbewerb eine offizielle Anfrage an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet, die sich mit den abgeschlossenen Verträgen beschäftigt. Es ist davon auszugehen, dass dementsprechend der Freistaat Bayern (die Bayerischen Staatsforsten) aufgefordert werden, zu der vom VDS vorgebrachten Kritik an den Verträgen Stellung zu nehmen. Betreffend die Errichtung eines Großsägewerkes in Bayern prüft die Europäische Kommission einen möglichen Verstoß gegen das Europäische Beihilfenrecht. Wenn die Errichtung eines Sägewerks eine
Bedingung für diesen Rundholzliefervertrag zu Vorzugskonditionen war, dann wäre das beihilfenrechtlich bedenklich.

Hinzu kommt, dass der Fachverband der Österreichischen Holzindustrie sich offiziell der Beschwerde Mitte Dezember 2010 angeschlossen hat. Damit wird die von dem VDS vorgetragene Kritik, dass die Verträge erhebliche negative Auswirkungen auf die Sägeindustrie nicht nur in Deutschland sondern auch in den benachbarten Ländern haben, nachhaltig untermauert. Der VDS geht davon aus, dass auch aus diesem Grunde die Generaldirektion Wettbewerb eine akribische Prüfung der Verträge vornehmen wird.

Dieser Vertrag betrifft knapp ein Viertel des gesamten Einschlages an Sägerundholz im bayerischen Staatswald . Die vertraglich zugesicherten Tiefpreise und die Langfristigkeit des Vertrages ohne marktkonforme Preisanpassung werden kritisiert und sollen von der EU-Kommission geprüft werden.


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