Bekanntschaften

Von Gastautor Wolfgang Schlichting

BekanntschaftenDie Zeiten und parallel dazu auch die Gepflogenheiten unserer deutschen Vollstreckungsbeamten ändern sich gravierend, früher bestand der Bekanntenkreis unserer Polizistinnen und Polizisten überwiegend aus ehemaligen Schulfreunden, Sportkameraden, oder aus Nachbarn, mit denen man sich gut verstand. Heute liest man in fast jedem Zeitungsartikel, in dem über Gewaltverbrechen von “friedfertigen“ Ausländern berichtet wird, dass die Täter polizeibekannt sind.

So richtig passt das Verhalten unserer Ordnungshüter nicht in das Bild, dass ich bisher von ihnen hatte wenn sie sich gemäß dem altbekannten Slogan “die Polizei, Dein Freund und Helfer“ verhalten ist das zwar sehr schön und auch ehrenhaft, doch wenn sie aus beruflichen Gründen zu Freunden und Bekannten von Vergewaltigern, Mördern und TotschIägern werden läuft da meines Erachtens im deutschen Rechtsstaat etwas aus dem Ruder.

Früher machten Gewaltverbrecher nur ein einziges Mal Bekanntschaft mit der Polizei, sie wurden festgenommen‚ kamen in U-Haft, wurden danach unter strenger Bewachung zu einem Gerichtstermin gebracht und nach einem ihrer Straftat angemessenen Urteil von dort aus in eine Justizvollzugsanstalt transportiert. Heute hingegen werden lediglich ihre Personalien notiert und dies auch nur, sofern sie über personenbezogene Dokumente verfügen und werden danach wieder frei gelassen. Sachlich betrachtet ist es eigentlich nicht verwunderlich, wenn die Polizistinnen und Polizisten immer wieder die Bekanntschaft von Gewaltverbrechern suchen, denn bei jedem neuen Gewaltverbrechen der polizeibekannten Straftäter müssen die Personalien wieder aufgenommen, oder zumindest mit den Daten abgeglichen werden, die der Polizei über die von ihnen zumeist schon mehrfach festgenommenen Gewaltverbrecher vorliegen.

Die Bekanntschaften zwischen unseren Vollstreckungsbeamten und den Schwerverbrechern entwickeln sich somit auf gesetzlicher Basis, denn wenn die Polizistinnen und Polizisten die Gewaltverbrecher nach jeder Aufnahme, bzw. jedem Abgleich der Personalien wieder laufen lassen müssen ergibt sich zwischen den Mehrfachtätern und den Vollstreckungsbeamten automatisch eine immer intensivere Bekanntschaft, denn ob bei Urlaubsbekanntschaften, oder den hier aufgeführten Bekanntschaften trifft eines zu: „je öfter man sich sieht, um so besser lernt man sich kennen.“


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