BDIH: Verbot von Tierversuchen bei Naturkosmetik muss weltwelt gelten

Die International Organic and Natural Cometic Corporation  schreibt in einer Presseerklärung, dass alle Hersteller von BDIH-zertifizierten Produkten das Verbot von Tierversuchen auch im Ausland beachten müssen. Vor allem in China würden bei einer staatlichen Registrierung von kosmetischen Mitteln Tierversuche im Rahmen der Sicherheitsprüfung durchgeführt. Das Tierversuchsverbot würde auch dann verletzt, wenn der Hersteller bei den chinesischen Behörden einen Registrierungsantrag veranlasst. Dies sei einem “in Auftrag Geben” von Tierversuchen gleichzusetzen.

Wir von der Abraxia-Redaktion begrüßen diese Einschätzung. Tierversuche haben in der Produktion von Naturkosmetik nichts zu suchen, auch wenn die Produkte im Ausland vertrieben werden  sollen.


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