Artikelserie Affiliate Marketing: Was muss rechtlich beachtet werden?

Was Affiliate Marketing ist, was es mit Affiliate Netzwerken auf sich hat und wann es Sinn macht, wissen wir nun. All das nützt aber nichts, wenn die strengen rechtlichen Anforderungen nicht beachtet werden. In diesem Artikel zeige ich, wo die rechtlichen Fallstricke liegen und was auf jeden Fall vermieden werden sollte, damit nicht ein Vielfaches der ersten Einnahmen für Abmahnungen ausgegeben werden muss. Artikelserie Affiliate Marketing: Was muss rechtlich beachtet werden?
Markennamen nutzen
Auf Markennamen sollte man ein ganz besonderes Augenmerk richten. Abmahnungen in diesem Bereich sind besonders teuer, da 2 Anwälte (Markenrechtsanwalt und Patentrechtsanwalt) ihre Gebühren geltend machen. Eine Nutzung sollte daher immer mit dem Inhaber der Marke abgesprochen sein. Gerade im Bereich SEM (AdWords und Co.) wird die Nutzung von Markennamen oft untersagt. Wird eine Marke im Zusammenhang mit einer anderen benutzt, dann darf nicht der Eindruck erweckt werden, das sich das Original hinter dem Produkt verbirgt. Da das Markenrecht wirklich kompliziert ist, verzichte ich komplett auf Vergleiche. Wenn es sich allerdings nicht vermeiden läßt, dann achte ich darauf, dass die einzelnen Marken klar voneinander abgegrenzt sind.
Fotos und Urheberrecht
Die meisten Abmahnungen gibt es in diesem Bereich. Das man keine Fotos verwenden darf, an denen man keine Rechte besitzt, sollte mittlerweile jedem klar sein. Wenn möglich, verzichte ich komplett auf Bildmaterial, was auch der Ladezeit zugute kommt. Ansonsten kaufe ich Bilder über Stockagenturen wie Fotolia* oder nutze Fotos, die in der Public Domain liegen. Die gibt es unter anderem auf pixabay.de. In einem anderen Artikel habe ich zahlreiche weitere Quellen aufgeführt. Aber auch hier nehme ich auch nicht jedes Bild. Enthält dieses Markennamen, nutze ich es nicht. Ich schau mir auch kurz das Portfolio des Fotografen an. Gibt es dort Bilder, die offensichtlich (bekannte Motive, Markennamen) gegen das Urheberrecht verstoßen, meide ich seine gesamten Bilder.
Informationspflichten auf der Webseite
Impressum und Datenschutzerklärung gehören auf jede Webseite. Seine Webseite als privat zu deklarieren, wird kaum funktionieren, wenn Werbeanzeigen und Affiliate Links vorhanden sind. Aber auch die Inhalte dieser Seiten müssen korrekt sein. Neben dem eigenen Namen und einer ladungsfähigen Anschrift sowie Kontaktmöglichkeiten muss auch ein Link zur Online-Streitschlichtungsstelle der EU enthalten sein. Am besten erstellt man sich beide Texte über Generatoren von Anwaltsseiten. Dadurch sinkt die Gefahr vergessener Angaben drastisch. Ich nutze hier gerne e-recht24.de oder rechtsanwalt-schwenke.de. Wer über Google nach „Impressum Generator" oder „Datenschutzerklärung Generator" sucht, wird noch weitere Quellen finden.

Zusätzlich sollte man bei einigen Affiliate Programmen auf die Pflicht zusätzlicher Angaben achten. So benötigen Partnerprogramme im Finanz- und Versicherungsbereich weit mehr Informationen als ein normales Impressum. Nach Möglichkeit nutzt man in solchen Fällen die Impressum-Ergänzung des Advertisers, wie ich es auch in diesem Blog gemacht habe. Die Einbindung erfolgt über ein Javascript, sodass ich mich nicht um Änderungen kümmern muss.

Kennzeichnung von Werbung und Links
Werbung muss für den Besucher immer als solche erkennbar sein. Sie muss also mit dem Begriff Werbung oder Anzeige gekennzeichnet sein. Im Grunde gilt das auch für jeden einzelnen Affiliate Link. Allerdings ist das in der Praxis kaum umzusetzen. Ich kennzeichne daher meine Links mit einem Sternchen und habe auf jeder Seite im Footer den folgenden Text eingebunden:

* Bei diesem Link handelt es sich um sog. Affiliate Link. Wird über diesen etwas gekauft, geht ein kleiner Teil des Geldes an mich, ohne dass sich der Preis dadurch für euch erhöht. Diese Provisionen helfen mir, mehr Videos für euch zu machen.

Wirklich endgültig und abschließend gerichtlich geklärt ist das allerdings nicht. Der Gesetzgeber sagt lediglich, dass eine Kennzeichnung in angemessener Form erforderlich ist. Wie das genau auszusehen hat, hängt wiederum vom Einzelfall ab und wird letztlich wieder gerichtlich geklärt.

Einnahmen versteuern
Dein Blog hat nur 3,95 EUR eingenommen? Das spielt keine Rolle. Auch diese kleine Summe ist eine Einnahme und muss entsprechend bei der Steuererklärung angegeben werden. Darüber sollte man sich im klaren sein, wenn man einen kleinen Blog mit der Intention eines kleinen Nebeneinkommens eröffnen möchte. Ist das Haupteinkommen kurz vor der nächsten Progressionsstufe, können kleine Einnahmen sogar für ein insgesamt geringeres Einkommen als zuvor sorgen. Gegebenenfalls sollte man seinen Steuerberater konsultieren und sich beraten lassen.
Wettbewerbsrecht
Auch das Wettbewerbsrecht kommt im Affiliate Marketing zum Tragen. Partnerprogramme sollten immer genau geprüft werden, bevor Werbemittel eingebunden werden. Werden in solchen unlautere Methoden verwendet, dann haftest du als Blogbetreiber dafür und kassierst die Abmahnung. Eine solche Methode kann das Typosquatting sein, das man selber auch besser meidet. Dabei handelt es sich um das Ausnutzen von Tippfehlern. Hier werden bekannte Domains mit meist viel Traffic mit kleinen Tippfehlern registriert und auf die eigene Webseite weitergeleitet. Das kann ein vergessener Buchstabe oder ein Buchstabendreher sein. Dazu kannst du einen Domainnamen möglichst schnell tippen und schauen, was sich dabei für Fehler einschleichen.
Facebook, Twitter und Co.
Auch für die sozialen Medien gelten die gleichen Regeln wie auch für Webseiten. Informationspflichten müssen eingehalten, Werbung entsprechend gekennzeichnet werden. Bei der Nutzung von Plugins dieser Medien auf der eigenen Seite müssen strenge Datenschutzrichtlinie beachtet werden. So ist beispielsweise die Nutzung des Facebook Like Buttons in seiner derzeitigen Form nicht möglich. Eine Alternative ist die Einbindung mittels Shariff, bei der keine Daten an Facebook und Co übertragen werden. Für WordPress gibt es natürlich ein entsprechendes Plugin.
Verlinkung fremder Webseiten
Nach aktueller Rechtssprechnung sollte man sich die Seiten, die man verlinkt, zuvor genau ansehen. Gibt es dort Urheberrechtsverstöße, haftet man selber auch dafür, obwohl man die Rechtsverletzung gar nicht begangen hat. Die von den Gerichten verlangte Prüfpflicht ist allerdings kaum umzusetzen, sodass man im Zweifelsfall einfach auf einen Link verzichten sollte. In einem anderen Artikel habe ich mich dazu bereits ausgelassen.
Produktinformationen und Preisangaben
Alle gemachten Angaben müssen auch korrekt sein. Der Besucher darf nicht mit falschen Angaben gelockt werden. Besonders schwierig wird das natürlich bei Preisangaben, die sich deutlich häufiger ändern als Produktspezifikationen. Sollen Preisrechner auf der eigenen Webseite genutzt werden, dann muss auch auf Aktualität geachtet werden. Am einfachsten geht das, wenn diese als Script eingebunden werden und sich der Advertiser um Aktualisierungen kümmert. Aber auch hier darf man sich nicht blind darauf verlassen, dass dieser seinen Aufgaben stets nachkommt. Während die angezeigten Preise bei Partnerprogrammen wie dem von Amazon meist korrekt und auch verbindlich sind, ist es bei Kreditrechnern oder einem Versicherungsvergleich schon nicht mehr ganz so einfach. Die Korrektheit bei solchen Vergleichsrechnern ist deutlich schwerer zu prüfen.
Newsletter richtig nutzen
Emailadressen sammeln und zu Werbezwecken nutzen kann sehr effektiv sein. Der Empfänger muss der Zusendung allerdings auch zustimmen. Rein rechtlich gilt in Deutschland das Opt-In Verfahren. Gerichte fordern aber das sogenannte Double-Opt-In Verfahren. Hier muss der Empfänger nicht nur vorab dem Empfang solcher Mails zustimmen, sondern diese Einwilligung durch einen Klick auf einen Link in einer Bestätigungsmail erneut bekräftigen. Diese doppelte Einwilligung muss zudem nachweisbar sein und entsprechend protokolliert werden. Wie das genau auszusehen hat, sagen weder der Gesetzgeber noch die Gerichte.

Will ein Nutzer keine Emails mehr erhalten, muss er eine einfache Möglichkeit haben, dies zu kommunizieren. Am einfachsten ist ein Link in jeder Mail mit dem Text „Abbestellen". Ein Klick auf diesen Link sollte den Empfänger sofort aus der Datenbank austragen und dies auch bestätigen.

Google AdSense Cookie-Einwilligung
Die Cookie Richtlinie schreibt schon lange (EU Richtlinie 2009/136/EG) die Information über die Erfassung personenbezogener Daten vor. Bislang war es ausreichend, dies im Impressum oder der Datenschutzerklärung zu machen, da Deutschland diese Richtlinie nicht umgesetzt hat. Google AdSense verlang jedoch, dass der Besucher unmittelbar nach Aufruf der Seite über die Nutzung von Cookies informiert wird. Holt man sich die Einwilligung nicht, kann das den Ausschluss vom AdSense Programm zur Folge haben.

Für WordPress gibt es natürlich auch hier zahlreiche Plugins, die ohne großen Aufwand konfiguriert und eingesetzt werden können.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Das gilt nicht nur im realen Leben, sondern auch in der virtuellen Welt. Hier geht es sogar noch einen Schritt weiter. Selbst wenn man gar keinen Einfluss auf eine Änderung in der Darstellung hat, haftet man. Als Beispiel kann hier Amazon dienen. Auf den Angebotsseitender Marketplacehändler gab es die Funktion, einen Artikel an einen Freund zu empfehlen. Diese Option lies sich nicht deaktivieren und wurde von Datenschützern abgemahnt. Anstatt diese Abmahnungen nun an den Verursacher, also Amazon, zu senden, wurden natürlich wieder die kleinen Händler zur Kasse gebeten.

Man sollte sich also immer bewusst machen, dass man im Internet für alles haftet. Sowohl für eigene Fehler als auch die von anderen. Ganz egal ob man nun Kenntnis davon hat oder nicht.


wallpaper-1019588
Mit Kindern über gleichgeschlechtliche Liebe reden
wallpaper-1019588
[Comic] Seven Sons
wallpaper-1019588
Momentary Lily: Original-Anime angekündigt
wallpaper-1019588
LUCK LIFE: Band feiert Europapremiere auf der Connichi