Apple vs. Amazon und die Sache mit dem “App Store”

Seit geraumer Zeit steht nun eine Klage von Apple gegen Amazon im Raum. Und das womöglich zu Recht: die Nutzung von dem typischen Apple-Begriff “App Store”, der digitale Store, in dem Programme für Mac und iOS-Produkte geladen werden können, wurde auch nachträglich von Amazon für die eigenen Produkte wie den E-Reader Kindle verwendet. Apple vs. Amazon und die Sache mit dem “App Store”Die für den Fall zuständige US-amerikanische Richterin Elizabeth Laporte hat in einer erstmaligen Verfügung beide Unternehmen dazu verordnet, die Sache außergerichtlich zu klären. Das bedeutet: hinter den Kulissen werden die Anwälte von Amazon und Apple ausmachen, ob der Begriff “App Store” generisch ist oder markenrechtlich zu schützen. Im letzteren Fall müsste Amazon sich entweder von dem Begriff distanzieren und Schadensersatz an Apple zahlen, oder generell eine Gebühr an Apple für die weitere Nutzung zahlen.

Der Streit begann im März 2011. Apple hatte zuvor, im Jahre 2008, schon versucht, den “App Store” Begriff für das iPhone schützen zu lassen, das allerdings bisher nicht erfolgreich – zumindest in den USA nicht. In Europa besitzt Apple die Rechte an dem Begriff, in den USA steht die Entscheidung noch aus. Ausgelöst wurde das Battle der Giganten von einer Namensänderung des Amazon Kindle Appstores. Und zwar hieß das ganze zuerst “Amazon Appstore for Android”, wobei Anroid das konkurrierende Betriebssystem zu iOS bezeichnet. Nun warf Apple Amazon in dem Augenblick Betrug und mögliche Irreführung vor, als der Name auf “Amazon Appstore” gekürzt wurde. Das würde die Kunden dazu verleiten, einem vermeintlichen Apple Produkt zu verfallen.

Sollten Apple und Amazon sich nicht einig werden können, wird das Verfahren im August wieder aufgenommen.

Der Fall um den Begriff “AppStore” ist aber mindestens genauso spannend wie der Fall um DiCristina, als ein New Yorker Gericht ausführlich begründete, wieso Poker ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist.  Das Problem: auch Gerichte sind subjektiv. Während der Richter in diesem Urteil ganz klar die Gewinnchancen beim geübten Spieler als höher einschätzen konnte, haben andere Richter genau das Gegenteil über das beliebte Kartenspiel ausgesagt. Bei so vielen Grauzonen wird möglicherweise auch Apple von einem Gericht zum nächsten wandern, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.

Kuriose Fälle wie diesen gibt es in den USA zu Haufe. Gerade bei den großen Start Up und Tech-Giganten häufen sich immer mehr Copyright-Probleme. Man erinnere sich etwa an das große Gefecht zwischen Samsung und Apple, bei dem Apple versuchte, seine erfolgreichen Produkte zu schützen. Da das ganze international abgehandelt wurde, konnte keine durchgehende Einigung erzielt werden, wer nun hier im Recht war. Apple gewann den Fall in den USA und verlor in Südkorea und Großbritannien.


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