Amazon "Cloud Player" schickt Musik und Filme in die Wolke.


Der Online-Händler Amazon hat seiner Konkurrenz nun ein kleines Schnippchen geschlagen: Noch vor Google und Apple hat das Unternehmen nun in den USA mit dem "Amazon Cloud Player" ein Service gestartet, das den NutzerInnen den Online-Abgleich ihrer Daten erlaubt - und dies zumindest in der Grundausstattung gratis.
Im Kern des Services steht die automatische Synchronisierung und das Streamen der eigenen Musiksammlung. Bei Amazon neu gekaufte Musik wird automatisch in den Cloud-Service eingespielt, die NutzerInnen können aber auch ihre eigenen Lieder hochladen. Dazu passend gibt es einen Cloud-Player für das Web sowie eine neue Version der Amazon MP3-Anwendung für Android, die die Musik streamen kann. Apples iOS wird hingegen noch nicht unterstützt. Der Uploader kann offiziell mit MP3 und AAC-Dateien umgehen, DRM-geschützte Files nimmt man nicht an.
Neben Musik lassen sich aber auch beliebige andere Daten auf den Service hochladen, etwa Bilder, Videos oder Dokumente. An Speicherplatz stellt Amazon von Haus aus kostenlos 5 GByte zur Verfügung, wer ein Album beim Amazon MP3 kauft, bekommt allerdings eine umgehende Erweiterung auf 20 GByte. Wer größere Platzansprüche hat, muss dafür zahlen, dies mit der simplen Rechnung 1 US-Dollar pro GByte und Jahr, also beispielsweise 100 GByte für 100 US-Dollar.
Eine bedeutende Einschränkung für europäische NutzerInnen darf dabei allerdings nicht übersehen werden: Vorerst ist das Cloud-Angebot nur in den USA erhältlich. Dies zumindest offiziell, wer einen Account bei Amazon.com hat, kann den Online-Speicher allerdings sehr wohl schon jetzt nutzen. Der automatische Abgleich von bei Amazon.de gekauften Liedern funktioniert dann aber natürlich nicht, auch muss für die Speicherplatzerweiterung ein Album bei der US-Ausgabe von Amazon erworben werden.
Wer sich für den Service interessiert, sollte zudem noch einen Blick auf die Benutzungsbedingungen werfen. Dort sichert sich nämlich Amazon unter anderem das Recht, die in der Cloud gespeicherten Daten einzusehen und auch weiterzugeben, sowie die zugehörigen NutzerInneninformationen offen zu legen. Hier will man sich wohl rechtlich absichern, was allerdings auch als Erinnerung dafür dienen sollte, auf solchen Services - zumindest unverschlüsselt - keine sensiblen Daten abzulagern.
Es ist kein großes Geheimnis, dass auch Apple und Google an ähnlichen Lösungen arbeiten, bei Android-Smartphones lässt sich ein entsprechendes Angebot mit ein paar Tricks sogar schon freischalten. Insofern wird weitum eine ähnliche Ankündigung des Unternehmens für die im Mai abgehaltene EntwicklerInnenkonferenz Google I/O erwartet. Bei Apple gehen MarktbeobachterInnen aus, dass der Cloud-Speicher hingegen aller Voraussicht nach noch bis zum Herbst warten muss.

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