Das Wort „Kopfgeld“ steht fett über dem Beschluss der AfD, mit dem sie ein Kopfgeld von satten 12.000 Euro für „sachdienliche Hinweise“, die zur Ergreifung des „AfD-Datendiebs“ führen, ausgelobt hat. 5.000 Euro kommen vom Bundesverband der rechten Partei, die restlichen 7.000 Euro haben „angesichts ihrer besonderen Verantwortung für die Partei“ die 13 Mitglieder des Bundesvorstands der AfD aufgebracht.
Das ist eine gute Gelegenheit, noch einmal auf die im Internet veröffentlichte Liste der Teilnehmer des AfD-Parteitags vom 1. Mai 2016 mit Namen, Adressen, Telefonnummern und Emailadressen der Rechtspopulisten hinzuweisen…