Adam und Eva und der Urknall

Tja, man wird seine Vorfahren weder bis Adam und Eva oder bis zum Urknall zurückverfolgen können.

Aber zurück zu diesem Mann:

Charles Darwin

Charles Robert Darwin wurde am 12. Februar 1809 in England geboren. Sein Vater Robert war Richter und seine Mutter Susannah Wedgwood starb als Darwin 8 Jahre alt war. Man sagt ja immer der Apfel fällt nicht weit vom Stamm. Ebenso wie Charles war sein Opa väterlicherseits Erasmus Darwin Naturforscher.

Ich will aber nicht auf die Evolutionstheorie hinaus, sondern um Ehefrau und Nachfahren. Denn da war doch etwas….Im Alter von 30 Jahren heiratete Charles Darwin Emma Wedgwood und… Momentmal… war Darwins Mutter nicht auch eine geborene Wedgwood?… Ja, stimmt, seine Ehefrau Emma war seine Cousine 1. Grades…. Ach und wo wir gerade dabei sind: Seine Großeltern mütterlicherseits waren Cousins dritten Grades.

Ohh da kreutze man fröhlich zwischen den Familien hin und her, da ging es da kreuz und quer hin und her. Logische Folge: Erbkrankheiten und Krankheitsprobleme seiner Kinder. Und dies obwohl Charles Darwin ja selbst festgestellt hat, dass es negativen Auswirkungen hat, wenn man Pflanzen durch Selbstbestäubung züchtet.

Drei seiner insgesamt zehn Sprösslinge starben noch im Kindesalter. Bei einem davon zeigen Fotos Hinweise auf einen Geburtsfehler. Zudem blieben drei seiner Nachkommen, die lange Zeit verheiratet waren, ohne Kinder.

Aber nicht alle der zehn Kinder waren krank – weder körperlich noch geistig. Drei Söhne Darwins gehörten der Royal Society an und wurden von Königin Victoria zu Rittern geschlagen.

Aber die Heirat zwischen Verwandten scheint in der Familie Tradition zu sein. So hat sein Sohn Leonard Darwin in zweiter Ehe seine Cousine (ersten Grades) Charlotte M. Massingberd geehelicht.

Sein Bruder Francis war auch nicht besser. Die Schwester seiner dritten Ehefrau war Florence Henrietta Fisher war die erste Frau von Darwins Cousin zweiten Grades.

Man könnte ja nun meinen, dass es heute verboten ist, dass Cousin und Cousine Heiraten aber mitnichten.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erlaubt Ehen zwischen Cousins und Cousinen aller Verwandtschaftsgrade, verboten sind nur Ehen zwischen Blutsverwandten gerader Linie (Elternteil→Kind, Großelternteil→Enkelkind) und zwischen Geschwistern.

Ihre Andrea Bentschneider

 


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