Abmahnung Flegl Rechtsanwälte – Fotolia – Huber Medien GmbH

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Flegl Rechtsanwälte aus Leonberg im Namen der Huber Medien GmbH vor. Dem Mandanten wird vorgeworfen, die Urheberrechte am Kartenmaterial der Huber Medien GmbH verletzt zu haben.

Die Kanzlei Flegl Rechtsanwälte fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.902,30 EUR zuzüglich einer Gebühr von 95,00 EUR für die angebliche Schadensfeststellung sowie Ersatz der Anwaltskosten in Höhe von 805,20 EUR. Dabei wird ein Gegenstandswert von 11.997,30 EUR zugrunde gelegt.

Stein des Anstoßes ist die Einbindung der API von Fotolia auf einem Internetportal unseres Mandanten, die automatisch Vorschaubilder (Thumbnails) von Fotolia-Inhalten bereitstellt.

Achtung: Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts. Wenn Sie die Bilder rechtmäßig von Fotolia erhalten haben, stehen Ihnen unter Umständen eigene Ersatzansprüche zu.

Lassen Sie sich von uns beraten. Wir helfen Ihnen schnell und kompetent die Abmahnung abzuwehren.

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