120% Arbeiten: Was es bei einem Zweitjob zu beachten gilt

In der Schweiz gibt es immer mehr Menschen, welche einen Zweitjob annehmen, wie 20Minuten gestern berichtete. Mittlerweile sind über 7% Prozent der Schweizer bei zwei Arbeitgebern beschäftigt. Im europäischen Vergleich liegen hierbei nur die skandinavischen Länder höher. Ausserdem arbeiten rund ein Drittel dieser 7% bereits zu 100% beim ersten Arbeitgeber. Ist das überhaupt erlaubt?

In gewissen Fällen schon. Doch es gelten einige Regeln:

  1. Der Arbeitgeber muss über den Zweitjob informiert sein.
  2. Bei einer Vollzeiteinstellung müssen mind. 11 Stunden Ruhepause vergönnt sein → Wenn Sie also von 8 bis 5 Uhr arbeiten, dürften Sie nach der Arbeit noch max. 4 Stunden arbeiten.
  3. Die maximale Stundenanzahl pro Woche darf nicht überschritten werden (50 Stunden/Woche ausser Industrie: 45 Stunden/Woche)
  4. Die Leistung beim ersten Arbeitgeber darf nicht unter der zweiten Beschäftigung leiden.
  5. Ferien dürfen normalerweise nicht für den Zweitjob genutzt werden (der primäre Arbeitgeber kann den Lohn für den Urlaub zurücknehmen).
  6. Auch vom Lohn aus dem Zweitjobs müssen Beiträge an die AHV geleistet werden, sofern dieser mehr als 2300 Franken pro Jahr beträgt.

 


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