Zwangszertifizierung im Bereich der Orthopädieschuhtechnik: Die letzten Rückzugsgefechte?

© Benjamin Thorn / pixelio.de

Still ist es geworden um die Zwangszertifizierung der Betriebe der Orthopädieschuhtechnik, die die Krankenkassen unter tätiger Mithilfe insbesondere der Innung für Orthopädieschuhtechnik Rheinland/Westfalen durchdrücken wollten. Und jetzt scheint diese Form der Überprüfung von Leistungserbringern auf deren Kosten endgültig vor dem Aus zu stehen:

Am letzten Wochenende fand eine Informationsveranstaltung der schon genannten Innung für Orthopädieschuhtechnik Rheinland/Westfalen statt, und das hierzu verfasste Ergebnisprotokoll lässt in seiner ganzen Kürze und inhaltlichen Schlichtheit aufhorchen, denn die dortigen Akteure, Obermeister Ludwig Vorholt und seine Geschäftsführerin RAin Irene Zamponi, räumen offen ein, dass nur noch zwei Verträge mit Krankenkassen das Erfordernis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 bzw. 13485 vorsehen. Dabei verschweigen sie natürlich dezent, dass es ihre Innung war, die massgeblich und federführend am Abschluss gerade dieser beiden Verträge mit der AOK Rheinland/Hamburg und mit den GWQ-Kassen beteiligt war – und damit insbesondere der Innung Nord Knüppel zwischen die Beine geworfen hat, die man als durchaus schmerzhaft bezeichnen kann.

Aber auch diese beiden Kassen bzw. Kassenverbände befinden sich auf dem geordneten Rückzug: die AOK Rheinland/Hamburg soll schon einen geänderten Entwurf ohne Zertifizierung vorgelegt haben, bei den GWQ-Kassen wird ein geänderter Entwurf erwartet, so die Doppelspitze Vorholt/Zamponi.

Damit dürfte das Ziel der Zwangszertifizierung gescheitert sein – und damit auch die Politik der Innung für Orthopädieschuhtechnik Rheinland/Westfalen, angeführt von Obermeister Vorholt und Geschäftsführerin Zamponi. Daran ändert auch das kleine Rückzugsgefecht nichts, welches sie nun durch eine Mitgliederbefragung inszenieren – dort wird abgefragt, welchen Weg die Betriebe der dortigen Innung gehen wollen:

  • Verzicht auf die Fortführung der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 bzw. 13485
  • Freiwillige Beibehaltung der Zertifizierung, wenn gewünscht auch über die Innung
  • Einführung einer Matrixzertifizierung nach DIN EN ISO 9001
  • Beibehaltung eines Qualitätsmanagements (angelehnt an die bisherige Zertifizierung) mit einer freiwilligen Überprüfung analog einer Matrixzertifizierung

Warum habe ich das Gefühl, dass sich die Mehrheit der Betriebe für Alternative 1 oder allenfalls 4 entscheiden wird?

Und welche Erkenntnis kann man noch gewinnen: Widerstand lohnt sich, auch in der Orthopädieschuhtechnik…

Photo: www.Pixelio.de


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