Zwangsheirat: Schweiz schickt Arrangeure bis zu fünf Jahre in den Knast. Ehe ungültig!

Ab heute, dem 1. Juli 2013, gilt Zwangsheirat oder Ehe unter Minderjährigen in der Schweiz nicht mehr als Nötigung sondern als Offizialdelikt, das automatische Strafverfolgung auslöst, wenn sie bekannt wird. Die verkuppelnden Eltern müssen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen. Die Ehe wird nicht anerkannt.

So weit so gut: Die Sache hat aber einen Haken!

In der gängigen Praxis verhindert das neue Gesetz nicht zuverlässig , dass die jungen Frauen in die Schweiz zurückkehren oder in der Schweiz verbleiben können. Dies gilt selbst dann, wenn sie in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind!

Damit sind junge Frauen, die sich „unbotmäßig verhalten“ und gegen die Zwangsverheiratung aufbegehren, im Ausland ihren Familien und Sippen ausgeliefert. Schon nach sechs Monaten verlieren Frauen mit dem Status eines B- oder C-Ausweises das Aufenthaltsrecht in der Schweiz.

Während Deutschland für diese Fälle das Rückkehrrecht auf zehn Jahre ausgedehnt hat, bleibt den betroffenen Frauen in der Schweiz nur die Möglichkeit ein Härtefallgesuch in ihrem Schweizer Heimatkanton zu stellen und zu hoffen.

Nach der bisherigen Rechtslage mussten zwangsverheiratete Frauen in der Schweiz die Zwangsehe drei Jahre lang führen um einen eigenen Rechtsanspruch auf Verbleib zu erwerben. Da ist die neue Regelung auf jeden Fall vorzuziehen.



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