Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse: Sozialgericht Berlin ordnet Rückzahlung an!

Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse: Sozialgericht Berlin ordnet Rückzahlung an!

© Torsten Bogdenand / pixelio.de

Ein Urteil des Sozialgerichts Berlin wird so manchem Kassenmanager den Angstschweiß auf die Stirn treiben.

Dabei geht es – man traut sich kaum zu sagen – wieder einmal um die City BKK. In dem Urteil vom 22. Juni 2011 (S 73 KR 1635/10) des Sozialgerichts Berlin wird diese nämlich verurteilt, die Zusatzbeiträge zurückzuerstatten, weil sie die Versicherten in diesem Zusammenhang nicht eindeutig genug auf das damit verbundene Sonderkündigungsrecht hingewiesen habe.

Dieser vorgeschriebene Hinweis war nämlich nicht auf der Vorderseite des Bescheides enthalten, sondern irgendwo im Kleingedruckten. Woraus die Berliner Sozialrichter messerscharf schlossen, dass die Kasse das Sonderkündigungsrecht bewusst der Aufmerksamkeit der Versicherten vorenthalten wollte.

Zwar kommt es nun für die City BKK auch nicht mehr darauf an, denn deren Ende ist beschlossen und die anderen Betriebskrankenkassen müssen dafür nun auch noch aufkommen. Allerdings könnte dieses Urteil für die anderen Kassen, die auch einen Zusatzbeitrag erheben müssen, noch dramatische Folgen haben.

Denn offensichtlich haben davon einige ihre Bescheide über den Zusatzbeitrag ähnlich strukturiert wie die City BKK, wobei allerdings die Aussagen in den jeweiligen Mitgliederzeitschriften eindeutiger gewesen sein sollen. Wie dies allerdings von den Gerichten konkret bewertet wird, bleibt abzuwarten.

Jedoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und wird mit ziemlicher Sicherheit vor dem Landessozialgericht (LSG) angefochten werden. Insofern ist die Hoffnung bei den betroffenen Kassen groß, dass das LSG das Urteil kassieren wird. Alles andere wäre für die betroffenen Kassen katastrophal und würde den Fusionsdruck weiter massiv erhöhen, wobei auch mancher Kassenriese stark ins Straucheln kommen könnte.

Aber bekanntlich ist man sowohl auf hoher See als auch vor Gericht in Gottes Hand.

Bernd Rosin-Lampertius
Geschäftsführer GO GmbH

Trotzdem sollten sich Versicherte dringend einmal ihre Bescheide ansehen – wenn auch dort auf der ersten Seite der Hinweis auf die Zusatzbeiträge fehlt, wäre dies sicherlich ein Ansatzpunkt, gegen diese Bescheide vorzugehen.


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