Viele scheitern schon an der Hürde “Bewerbungsfoto”.
Wer dort nicht schlank erscheint, der kann oft genauso leere Papierseiten statt einem Lebenslauf einreichen.
Auch die anonyme Bewerbung, bei der nur die Fähigkeiten im Mittelpunkt stehen sollten, ist spätestens beim ersten Blickkontakt schon ein Reinfall.
Solange in unserer Gesellschaft das Köpervolumen als Fingerzeig für den Charakter gilt, und das Wort “dick” gleichgesetzt wird mit “undizipliniert, faul, willensschwach, usw…” kämpft man als dicker Bewerber / dicke Bewerberin gegen Windmühlen.
So hat jene Frau, die vor dem Arbeitsgericht auf Entschädigung geklagt hatte, weil sie nach einer Bewerbung bei Kleidergröße 42 schriftlich als “nicht vorzeigbar” abgelehnt worden war, den Prozess gegen den Arbeitgeber verloren. Sie könne nicht beweisen, dass dies der Ablehnungsgrund war, hieß es in der Begründung und das, obwohl es Aussagen gab, wie die Frage, ob ihre Figurmäßige Entgleisung vielleicht einen Grund hätte, der in den Griff zu bekommen wäre?
Gisela Enders vom Verein Dicke e.V., welche die Klägerin unterstützt hatte, gab davor noch ein interessantes Interview zum Thema dick sein und sich bewerben.
Was nun? Sich verkriechen und die Wunden lecken kommt für die kämpferische Klägerin zum Glück nicht in Frage. Ihr Anwalt Klaus Michael Alenfelder verkündete, man werde die nächste Instanz anrufen. Jetzt ist das Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Zug.
Man darf gespannt sein.