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Langsam scheint die Front der Krankenkasse zu bröckeln, es trennt sich die Spreu vom Weizen: nachdem das Bundesversicherungsamt sich ja ausdrücklich gegen eine zwangsweise Zertifizierung in Verträgen zwischen Krankenkassen und Leistrungserbringern ausgesprochen hatte (Bundesversicherungsamt: Klare Richtlinien für Verträge und Vertragsverhandlungen nach §127 SGB V – und eine schallende Ohrfeige für einige Krankenkassen « Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes), trennt sich jetzt die Spreu (der das BVA ignorierenden Kassen) vom Weizen der rechtstreuen Kassen.
So schreibt die Hauptverwaltung der Techniker Krankenkasse (TK) an den Zentralverband für Orthopädieschuhtechnik (ZVOS) unter dem Datum 23.05.2011, dass die in dem dort geschlossenen Vertrag zur Versorgung nach der PG 31 aufgenommene Zertifizierungspflicht für die Leistungserbringer nun seitens der Krankenkasse nicht mehr verlangt werde.
Gleichzeitig kann man diesem Schreiben wohl entnehmen, dass die TK darüber hinaus deutliches Interesse an einer gänzlich neuen vertraglichen Vereinbarung mit den Leistungserbringern hat.
Ein Anfang scheint demnach gemacht!
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