Fall Kachelmann: Stand heute Rechtsanwalt Schwenn seine Eitelkeit im Wege?

Fall Kachelmann: Stand heute Rechtsanwalt Schwenn seine Eitelkeit im Wege?

© Thorben Wengert / pixelio.de

Eines vorweg: wie verzweifelt muss ein Staatsanwalt sein, wenn er zur Begründung eines Antrages auf Verurteilung eines Angeklagten zu einer langjährigen Haftstrafe bestimmte Beweismittel nicht vollständig in sein Plädoyer aufnimmt? Ich unterstelle mal, sehr verzweifelt!

Doch genau dies scheint jetzt im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann wegen der angeblichen Vergewaltigung seiner ehemaligen Freundin vor dem Landgericht Mannheim durch den Staatsanwalt Lars Torben O. geschehen zu sein.

Eine der Kernfragen bei der Bewertung der Frage, ob das dortige mutmasslichen Opfer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in ihren diversen Zeugenaussagen die Wahrheit gesagt hat oder nicht, ist der tatsächliche Verlauf des Tatabends: Die Nebenklägerin hatte ausgesagt, man habe erst gegessen, dann gestritten, dann habe Kachelmann sie vergewaltigt. Der Moderator hingegen stellte den Ablauf in seiner einzigen Aussage ganz anders dar: Sie hätte ihn an diesem Abend, wie sonst auch immer, schon halb entkleidet auf dem Bett erwartet. Dann habe man einvernehmlichen Sex gehabt, sodann habe man etwas gegessen und dabei sei es zum Streit und zur Trennung, nicht aber zu weiterem Geschlechtsverkehr und noch weniger zu einer Vergewaltigung gekommen.

Der zuständige Staatsanwalt Lars Torben O. zitierte zur Begründung seiner These, Kachelmann und nicht die Zeugin habe gelogen, aus den Chatprotokollen der beiden Beteiligten:

Um 15.47 Uhr schrieb sie: ‘Noch im Büro, Schnucki?’

Er: ‘Ja, aber ich komme sicher noch während der Heizperiode.’

Sie.: ‘Um 11 Uhr geht die Heizung aus.’

Er: ‘Du brauchst nicht zu kochen, zur Zeitersparnis für unsere Hauptaufgabe.’

Sie.: ‘Es gibt sicher was zu essen, ich habe schon vorgekocht.’

ER: ‘Kann ich mein Auto bei dir stehen lassen, und fährst du mich morgen nach Mannheim?’

Sie.: ‘Ja, sicher.’

Er: ‘Cool.’

Kachelmann-Prozess: Plädoyers der Staatsanwaltschaft – News Inland – Bild.de.

Nun, bei einem solchen Verlauf des Chats spricht tatsächlich sehr viel für die Version der Anzeigeerstatterin, denn unmissverständlich hat sie ihm klargemacht: erst Essen, dann Sex (der dann nach ihrer Version garnicht mehr geplant war, weil sie ihn bei der vorgekochten Mahlzeit mit ihrem Wissen um sein Doppelleben konfrontieren wollte).

Doch war dies die ganze Wahrheit, die uns durch die Staatsanwaltschaft serviert wurde?

Die Pflichtverteidigerin des Angeklagten, Frau Rechtsanwältin Andrea Combé, zitierte nun das Chatprotokoll folgendermaßen:

„Essen auf jeden Fall – ich habe schon vorgekocht“, schreibt sie.

„Vielleicht später“, antwortet Er.

Sie darauf als Antwort: „Genau“.

Das widerspreche ihrer Aussage, das Essen sei vor dem Sex gekommen, interpretierte Combé.

Kachelmann-Prozess – Verteidigung plädiert auf Freispruch – Panorama – sueddeutsche.de.

Und damit hat Frau Rechtsanwältin sicherlich recht: hat die Zeugin mit ihrem „Genau“ nicht direkt den Verlauf vorgegeben, den Jörg Kachelmann später geschildert hat? Und bestehen dann nicht erhebliche Zweifel an der Aussage seiner Exfreundin?

Aber bei aller Spekulation zur Auswirkung dieses kleinen, aber feinen Unterschieds stellt sich natürlich noch eine Frage, wenn man sich mit der desaströsen Rolle der Anklagebehörde in diesem Prozess beschäftigt: Warum hat der Staatsanwalt dies doch sehr wichtige Wort „Genau“ nicht erwähnt?

Nun, vielleicht helfen uns die Beobachtung der renommierten Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen vom heutigen Tage zur Lösung dieser Frage (Vergewaltigungsprozess: Tag der Abrechnung für Kachelmanns Anwälte – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten – Panorama):

„Die Staatsanwaltschaft, wieder mit drei Mann vertreten, schien von Stunde zu Stunde mehr in sich zusammenzusinken. Als ob mit einem Mal alle Luft entwichen wäre. Keiner der Herren in den schwarzen Roben mit Samtkragen lachte, es wurde nicht geflüstert, niemand schüttelte den Kopf, keiner schrieb mit oder zeigte sonst irgendeine Bewegung. Wie gelähmt saßen sie da, mit versteinerten Gesichtern, Werner Mägerle etwas gelöster vielleicht als die Herren Oltrogge und Gattner. Doch Mägerle hatte mit der Sache ja auch relativ wenig zu tun gehabt.“

Mache sich jeder selbst seinen Reim!

Aber eigentlich ist dies nicht das Thema dieses Blogeintrags, denn bei der heutigen Lektüre einer Reihe von Berichten über die Plädoyers der Verteidigung stellte sich mir die Frage, ob Herr Rechtsanwalt Johann Schwenn nicht einen taktischen Fehler gemacht hat, als er versuchte, auf die Ausführungen seiner Kollegin Combé noch einen drauf zu setzen.

Zitieren wir noch einmal Frau Friedrichsen (und lassen Sie dabei meiner Eitelkeit und meinem Stolz ein bisschen Raum, weil mein Blogeintrag Hier in einem Atemzug mit ihrem Artikel genannt wird), denn ihr Artikel beschreibt den heutigen Verhandlungstag der Plädoyers der Verteidigung: Vergewaltigungsprozess: Tag der Abrechnung für Kachelmanns Anwälte – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten – Panorama.

Dort erkennt man, dasds Frau Rechtsanwältin Combé einen hervorragenden Job gemacht hat. Frau Friedrichsen beschreibt dies so:

„Andrea Combé ist eine exzellente Strafverteidigerin. Sie macht nicht viel Wind um sich. Aber jetzt war ihr Tag. Sie denkt logisch und scharfsinnig, und sie arbeitet mit der Gründlichkeit und Zuverlässigkeit eines Schweizer Uhrwerks. Jeder Satz ihres Plädoyers bewies dies.

Frau Combé hatte die Aufgabe übernommen, sich zunächst mit der Konstellation „Aussage gegen Aussage“ zu beschäftigen und jeweils zu prüfen, ob die Beweismittel, über die die Kammer seit Monaten verhandelte, irgendeinen Tatbezug haben und die Belastungsaussage der Nebenklägerin stützen könnte. Sie ließ nichts unter den Tisch fallen, sie wich nicht aus und deutete vor allem Aussagen von Sachverständigen nicht einfach um, wenn es ihr vielleicht anders besser ins Konzept gepasst hätte. Eine solche nüchterne und stringente Auseinandersetzung mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung hätte man sich von der Staatsanwaltschaft gewünscht.

Sie setzte sich mit den Beweismitteln zwar „aus der Sicht der Verteidigung“ auseinander. Das bedeutete aber nicht, dass sie aus Schwarz Weiß machte oder Taschenspielertricks anwandte. Was sie etwa aus Sachverständigengutachten zitierte, stimmte überein mit dem, was man über die Monate als Beobachter sehen und vor allem hatte hören können.

Wenn sie am Ende in einer Gesamtwürdigung der Beweisergebnisse zu dem Schluss kam, der von der Staatsanwaltschaft erhobene Vergewaltigungsvorwurf gegen den Angeklagten lasse sich nicht bestätigen und es gebe keine Punkte, die die Anschuldigungen der Nebenklägerin belegten, dann sagte sie dies nicht einfach ins Blaue hinein. Sie hatte zuvor jeden Punkt sauber erörtert. Nichts von wegen „für uns nicht vorstellbar“ oder „völlig ausgeschlossen“ oder „überhaupt nicht denkbar“. Sie trug keine freihändig entwickelten Rückschlüsse vor, die sich nicht beweisen lassen. Sondern sie hielt sich streng an das Für und Wider des einzelnen Beweismittels und scheute auch nicht, einen „Null-Befund“, der sich weder für noch gegen ihren Mandanten verwenden ließ, zu erwähnen.“

Und dann, was wäre dann eine logische Folge gewesen? Vielleicht hätte Herr Rechtsanwalt Johann Schwenn einen Paukenschlag setzen können, indem er schlicht gesagt hätte: „Die Ausführungen meiner Kollegin haben mich so vollkommen überzeugt, dass mir nur noch verbleibt, den Freispruch für den Angeklagten und seine finanzielle Entschädigung zu fordern.“ Ehrlich gesagt, das wäre ein Kracher gewesen…

Doch da stand ihm wohl die eigene Eitelkeit im Wege; er musste einfach noch einmal Allen, die ihm und dem Angeklagten im Lauf des Verfahrens ans Bein gepinkelt haben, kräftig einschenken: diversen Presseerzeugnissen, Journalisten, der selbsternannten Stargerichtsreporterin A. Schwarzer, der Staatsanwaltschaft – und am Ende (oder sogar am Anfang) auch dem Gericht, und dort im Speziellen den Berufsrichtern; und darin liegt die grosse Gefahr, das erhebliche Risiko für seinen Mandanten: diese Richter haben nämlich jetzt das wahrhaftig letzte Wort in dieser ersten Instanz, die ultimative Keule in Form des Urteils – und durchaus geschützt durch das deutsche Recht, auch ein Fehlurteil ohne jegliches persönliches Risiko verhängen zu können, wenn es nicht zu offensichtlich ist.

Mit Verlaub, bei der nach allen Medienberichten hervorragenden Steilvorlage der Pflichtverteidigerin Combé hätte es diesem Rundumschlags nach meiner Einschätzung nicht mehr bedurft, hier wäre Zurückhaltung vielleicht besser gewesen.

Das Ergebnis des Prozesses ist nach meiner Einschätzung offen, das Plädoyer der Staatsanwaltschaft war für mich zwar einer deutschen Anklagebehörde unwürdig, das der Verteidigerin nach Allem, was man liest, überdurchschnittlich, doch reicht dies für einen Freispruch bei einem Gericht, dass schon einmal felsenfest von der Schuld des Angeklagten überzeugt war? Na, ich hoffe mal, dass Rechtsanwalt Schwenn heute die Richter nicht so gegen sich – und damit gegen den Angeklagten – aufgebracht hat, dass diese jetzt verurteilen, koste es, was es wolle. Denn vielleicht ist es egal, was in den letzten Monaten in Mannheim verhandelt wurde, weil das Gericht sein Urteil schon längst gefällt hat – vielleicht sogar im Kern schon bei der Anklageerhebung.

All dies wird die nächste Woche zeigen.

Von mir noch eine kleine Anmerkung am Schluss dieses Eintrags: ich räume ein, bisher als Kritiker des Kollegen Schwenn noch nicht sonderlich aufgefallen zu sein, und einige Leser dieses Blogs (insbesondere diejenigen, die nie zugeben würden, hier täglich die Einträge zu lesen und sogar regelmässig Screenshots der Seiten anzufertigen) werden mir die Ehrlichkeit dieser Anmerkungen vielleicht nicht glauben wollen; ich meine da insbesondere den Verfassungs-Aktivierten mit seinem das Internet bewachenden Freund, der einigen wenigen faktenresistenten Internethühnern einen Zufluchtsort gegeben hat – sozusagen einen virtuellen Gartenzaun, an denen sie ihren täglichen Klatsch und Tratsch ausleben können, wahrscheinlich deswegen, weil ihre richtigen Nachbarn schon längst nichts mehr mit ihnen zu tun haben wollen. Eigentlich ist dies eine andere Geschichte, aber sie ist eines eigenständigen Blogeintrags nicht wert, deswegen hier ein paar dürre Anmerkungen zu den kleinen Gehässigkeiten der desperate housewives: Nein, ich verarbeite kein Trauma mit Staatsanwälten, sondern mir bereitet es grosse Sorge, wenn Staatsanwaltschaften ein solches Verhalten an den Tag legen wie diejenige in Mannheim. Nicht zuletzt deswegen bin ich noch als Anwalt tätig – und zwar sehr intensiv – und gedenke dies auch weiterhin zu sein. Ich habe auch durchaus genug zu tun in meiner Kanzlei, doch auch ich besitze ein Privatleben und sogar Zeiten während eines durchschnittlichen Arbeitstages, an denen ich mich mit Dingen beschäftigen kann, die nicht originär meine Kanzlei betreffen. Die letzte Frage ist allerdings amüsant, wenn sie von Personen gestellt wird, die praktisch 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche in mehreren Foren und Blogs unter mehreren Nicks omnipräsent sind…

Ach so, und liebe Frau Rechtsanwältin Dr. XY aus Z, sie dürfen hier nicht schreiben, weil ihre angebotenen Einträge das waren, wofür wordpress einen sehr guten Schutz vorsieht: Spam! Und solchen möchte ich nicht in meinen Fundus aufnehmen.


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