Die bisher bekannten Überweisungsformulare werden bald durch europaweit einheitliche Formulare mit einer IBAN ersetzt.
Foto: djd/BV Volksbanken
Übung macht den Meister
(djd/pt). Der einheitliche europäische Zahlungsraum – kurz SEPA genannt – steht unmittelbar vor der Vollendung. Sowohl Verbraucher als auch Unternehmen müssen sich an Neuerungen im Zahlungsverkehr gewöhnen. “Die bisher bekannten nationalen Überweisungen und Lastschriften werden schon bald nicht mehr möglich sein”, betont Dr. Andreas Martin, Vorstandsmitglied beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Um welche Dimensionen es bei der Umstellung geht, verdeutlichen Zahlen der Bundesbank: Täglich werden in Deutschland etwa 22 Millionen Überweisungen und 35 Millionen Lastschriften getätigt.
Europaweit einheitliche Kontonummern
So sieht die neue SEPA-Überweisung aus.
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Die neuen EU-Regeln schaffen europaweit einheitliche Kontonummern (IBAN), welche die bisherigen Zahlenkombinationen ablösen. Diese IBAN besteht aus einem Ländercode (für Deutschland DE), einer zweistelligen Prüfziffer sowie der schon bekannten BLZ und Kontonummer. Zum 1. Februar 2014 soll die Umstellung vollzogen sein und für alle nationalen und internationalen Zahlungen gelten. Die näher rückende Umstellung lässt die Bundesbürger noch kalt: Nicht einmal zehn Prozent aller Überweisungen wurden Mitte 2013 über SEPA abgewickelt.
Banken nutzen Übergangsfristen
Auf einen Blick: die Unterschiede zwischen dem bisherigen nationalen Lastschriftverfahren und den neuen, EU-weiten SEPA-Formularen.
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Ab Februar 2014 werden die Bundesbürger auf ihren Kontoauszügen tatsächlich ihre neue IBAN vorfinden – ansonsten ändert sich zunächst nicht viel. “Denn die deutschen Banken nutzen die Übergangsfristen für Privatkunden, die das SEPA-Begleitgesetz bietet”, erläutert Martin. Konkret bedeute dies, dass Privatkunden bei inländischen Überweisungen noch bis zum 1. Februar 2016 wie bisher Kontonummer und BLZ nutzen können. Die Bank übernehme dann für die Privatkunden die Umrechnung in IBAN. Bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen und -Lastschriften benötige man bis Februar 2016 auch weiterhin neben der IBAN den BIC. “Nach dem Ende dieser Übergangsfristen kann man im bargeldlosen Zahlungsverkehr europaweit nur noch seine IBAN nutzen. Die Übergangszeit ist die beste Gelegenheit, um sich mit der Verwendung vertraut zu machen”, appelliert der BVR-Vorstand an die Verbraucher.