Die Mailbox-Drohung von Christian Wulff beschäftigt nun auch die Staatsanwaltschaft in Berlin. Nachdem gegen Wulff Anzeige erstattett wurde, prüft sie den Anfangsverdacht der Nötigung.
BERLIN – Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft nach Informationen der Frankfurter Rundschau und der Berliner Zeitung, ob wegen Wulffs Droh-Anruf bei Bild-Chefredakteurs Kai Diekmann der Anfangsverdacht der Nötigung besteht. „Wir haben eine Anzeige wegen Nötigung im Zusammenhang mit der Mailbox-Aufsprache erhalten“, sagte Oberstaatsanwalt Martin Steltner.
Die Anzeige komme jedoch nicht von einem der Beteiligten, sondern von einer dritten Person, und sei am Dienstag per E-Mail eingegangen. Außerdem seien noch drei weitere Anzeigen wegen der Finanzierung des Privathauses des Bundespräsidenten eingegangen, so der Sprecher. Diese habe man an die Staatsanwaltschaft Hannover abgegeben. Bei der Anzeige wegen Nötigung „prüfen wir den Anfangsverdacht“, so der Oberstaatsanwalt.
Wulff wegen Nötigung angezeigt
Autor des Artikels : nicsbloghaus
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