Wulff: Merkel-Verstrickung?

Von Eckhardschulze

Das Wulff-Thema ist vielschichtig und bedarf der vorsichtigen Beurteilung, auch hinsichtlich der Fragestellung cui bono – Wem zum Vorteil?

Am 08. Januar 2012 hatte ich etwas zu

Merkel und ihre Marionetten Wulff und zu Guttenberg

aufgeschrieben.

Am 05. Januar 2012 schrieb ich unter der Überschrift

Wulff/ARD: Rechtliche Spitzfindigkeiten

etwas zu den in der Öffentlichkeit gerne verschwiegenen rechtlichen Aspekten und am 02. Januar 2012 unter der Überschrift

JOURNAILLE: Halbwahrheiten im Fall Wulff

ein paar Hinweise zu der Wulff-VW-Porsche-Auseinandersetzung.

Bereits am 31. Dezember 2011 gab ich in dem Artikel

Bimbes-Präsident, aber Verteidiger der Reste der Demokratie

Hinweise auf mögliche Gründe für den erkennbaren Wunsch der Bundeskanzlerin, Wulff loszuwerden.

Der Blogger LUX hat bei PAPERBLOG unter der Überschrift:

Kampagne Wulff wegen einer Rede?

ebenfalls auf Zusammenhänge mit den EU(RO)-Rettungspaketen bzw. der Absicht der Bundeskanzlerin und ihrer Mitstreiter von der SPD und den GRÜNEN hingewiesen, die Reste der Demokratie in Deutschland über den “EU-Einheitsstaat” zu beseitigen.

Lux hatte in seinem Artikel den LINK zu einer Wulff-Rede (PDF-File) eingestellt.

Gehalten wurde die Rede am 28. September 2011 beim Festakt 60-Jahre Bundesverfassungsgericht.

Aus den wenigen folgenden Redeauszügen daraus wird m.E. der Zusammenhang erkennbar, der für seine beabsichtigte Entfernung aus dem Amt oder seine “Ruhigstellung” verantwortlich sein könnte:

Die Politik neigt heute bisweilen dazu, diese vom Grundgesetz vorgegebenen Verfahrensregeln unter der Maxime von Dringlichkeit oder gar Alternativlosigkeit als unnötige Last zu qualifizieren. Der  klassische Dreiklang von politischer Entscheidung, technischer Verarbeitung politischer Ideen in einem Gesetzentwurf und schließlich parlamentarischer Befassung darf aber nicht vernachlässigt werden, wenn die Qualität der Entscheidungsfindung nicht darunter leiden soll.
Bereits auf der ersten Ebene der Entscheidungsfindung beraubt sich die Politik ihrer eigenen Kompetenzen, wenn wichtige Debatten immer häufiger auf externe Kommissionen  ausgelagert  werden. „Auslagerung“ liegt offenkundig im Trend. Auch die zweite Stufe der Wandlung von Politik in Recht, die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs, wird teilweise nicht mehr als die ureigene Aufgabe der Politik verstanden, sondern als Beratungsdienstleitung, die Private vermeintlich schneller und effektiver erbringen können. Aber: Sind Private wirklich dem Allgemeinwohl verpflichtet? Sie müssen sich eben nicht so verantworten wie demokratisch gewählte Abgeordnete.

Die harsche Kritik, geäußert vor den Richtern des Bundesverfassungsgerichtes und seinen Gästen, richtete sich insbesondere gegen die als alternativlos dargestellte EU-Politik (Stichwort: EFSF/ESM-Rettungspaket)!

Mit seinen klaren Worten, hatte Bundespräsident Wulff insbesondere die PRIVATBANKEN, die “Ackermänner” ins Visier genommen, die vorrangig für die toxischen Finanzblasen bzw. die daraus erwachsenden KRISEN verantwortlich sind. Es handelt sich dabei auch um kriminelle “Schneeballgeschäfte”, versteckt hinter wohlklingenden, neu erfundenen Fachbegriffen (CDS …). Gleichzeitig hatte er damit die Bundeskanzlerin scharf kritisiert, die ihrerseits auf die “Ackermänner” bei der Krisenbewältigung alternativlos setzt!

Wulff hatte auch die folgenden “Politikfelder” der Bundeskanzlerin attackiert:

Schließlich leidet auch die Parlamentsbeteiligung, wenn politische Entscheidungen wie die Aussetzung der Wehrpflicht oder das Atommoratorium von der Exekutive ohne Befassung des Bundestages vollzogen werden.

Daraus zog er folgende Schlussfolgerungen:

Angesichts dessen müssen wir uns fragen: Leidet nicht die elementare Grundbedingung unseres Verfassungssystems – die Rechtstreue der Bürger –, wenn  rechtliche Bindungen beiseite geschoben werden, von Wirtschaftseliten Verträge missachtet werden oder von der Politik bestehende Regeln ausgesetzt oder Fristen, die das Bundesverfassungsgericht setzt, nicht beachtet werden? Das beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger. …

Diese Tendenzen – so meine ich – sind bedenklich, weil sie der Verfassungserwartung nicht gerecht werden: Das Grundgesetz zwingt uns bei Entscheidungsprozessen, die das Leben der Bürger betreffen, zur Transparenz, zur Sorgfalt und zum Nachdenken. Demokratische Verfahren sind anstrengend, sie brauchen Raum für Diskussionen und Streit. Zwar mögen für eine Regierung lange parlamentarische Prozesse oft lästig sein, aber diese Zeit ist notwenig für Überzeugung und Konsens. Dies gilt besonders dann, wenn die Entscheidungen Weichen für unsere Zukunft stellen.

Die vorstehenden Sätze aus der Rede sind an Deutlichkeit kaum zu überbieten. Mit klaren Sätzen warnt er geradezu vor den Folgen der Politik der Bundesregierung, insbesondere auch bezogen auf die EU-Politik!!!

Damit seine Rede nicht “missverstanden” oder “uminterpretiert” wird, hatte er direkt auf die EU-Fragestellungen bzw. auch die Klagen der Professoren Hankel, Nölling, Spethmann, Starbatty und Schachtschneider als Prozessvertreter Bezug genommen:

Als weitere große Herausforderung für unsere Verfassung und die Verfassungs-gerichtsbarkeit stellt sich die Einbindung Deutschlands in die Europäische Union dar. Die Entscheidungen des Bundesverfassungs-gerichts, zuletzt  in dem Urteil vom 7. September, zeigen, wie ernst das Gericht seine Verantwortung nimmt. Die Entscheidungen beweisen aber auch, wie schwierig es ist, den Mittelweg zwischen der Europafreundlichkeit des Grundgesetzes einerseits, der Sicherstellung demokratischer Legitimation und eines umfassenden Grundrechtsschutzes der Bürger andererseits zu finden.

Der “Grundrechtsschutz” bezieht sich auf die vom BVerfG bereits im “Lissabon-Urteil” hervorgehobene Notwendig-keit, bei weiteren Kompetenzverlagerungen auf die EU, insbesondere der sog. unabdingbaren Rechte wie das “Haushaltsrecht”, eine neue Verfassung zu entwerfen, die, anders als das Grundgesetz, die weitere Kompetenz-verlagerung erst ermöglicht, über die das Deutsche Volk dann abstimmen muss!

Aber genau die vorgenannte, vom BVerfG in aller Klarheit “judizierte” Notwendigkeit, will die Bundesregierung vermeiden, weil sie sich der Mehrheiten nicht sicher ist!

Um nicht missverstanden zu werden. Bundespräsident Wulff hat sich in vielen Punkten falsch verhalten, wie es in den Medien überwiegend zutreffend dargestellt wurde, wenn auch oft nur rudimentär oder ohne Nennung der wesentlichen Zusammenhänge.

Aber dennoch ist zu fragen, warum auch die UNION den Bundespräsidenten loswerden oder ihn “disziplinieren” will?

Die Hinweise bzw. Antworten sind unübersehbar geworden,  auch durch die Hinweise des Autors LUX.