Man muss sich beeilen, möchte man seine Kraftfahrzeug-Versicherung noch wechseln. Die Kündigung muss bis zum Stichtag 1. Dezember 2010 bei der Versicherung eingehen. Das ist Grund genug für die Versicherungen, im Endspurt nochmals um die Gunst der Kunden zu werben. Darum gibt es nun nochmals neue Tarife, bei denen man so richtig Geld sparen kann. Jetzt muss sich der Autofahrer nur mehr richtig entscheiden. damit dies auch reibungslos funktioniert, rät der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), zunächst einmal zu prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag im selben Umfang akzeptiert wie der jetzige Anbieter, denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen Gesellschaften Verträge auch ablehnen.
Wer kündigen möchte sollte sich alles schriftlich geben lassen. Wird die Zeit zum Kündigen knapp, sollte man die per Einschreiben mit Rückschein tun.
Achten sollte man darauf, dass billig nicht immer gut ist. Auf das Kleingedruckte sollte man ein Auge werfen, denn so kann man böse Überraschungen vermeiden. Auf jeden Fall sollte man schauen, dass die Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl für mindestens sechs Monate gewährleistet wird. Ein guter Vertrag bietet 12 Monate und mehr. Auch eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro sollte ein muss sein.
Immer darauf achten sich das Zepter nicht aus der Hand nehmen zu lassen und auf die freie Wahl der Werkstatt achten. Bei einer vereinbarten Werkstatt überlässt er die Schadenregulierung hingegen der Versicherung. Doch dies kann eventuell Kulanzleistungen und verlängerte Garantiefristen des Herstellers gefährden.
Laut dem ADAC sollte man auch noch mal bei der eigenen Versicherung nachfragen, ob es nicht auch hier einen günstigeren Tarif als bisher gebe. Dabei sollten gleich auch die Angaben wie Zahl der Fahrer und die jährliche Fahrleistung überprüft werden.
Man sollte den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn man den neuen schön abgeschlossen hat. Die Anbieter müssen zwar bei der Haftpflichtversicherung jeden Kunden akzeptieren und dürfen die Police auch grundsätzlich nicht verweigern, jedoch sind die Anbieter bei der Teil- und Vollkaskoversicherung frei und dürfen Verträge auch ablehnen. Darum immer prüfen ob der neue Anbieter alles so akzeptiert wie der alte.
Verpasst man den Kündigungstag, hat man noch immer eine Chance die Versicherung zu wechseln. Erhöht sich die Versicherungsprämie, ohne dass ein Schadenfall eingetreten ist, hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat, etwa wenn der Tarif durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird.
Wechselt man von der Vollkasko in die Teilkaskoversicherung, heißt das nicht immer, dass es auch billiger wird. Der Grund dafür ist, dass die Prämienhöhe der Vollkasko durch den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst wird.
Die Selbstbeteiligung kann in der Teil- sowie in der Vollkaskoversicherung unterschiedlich sein. Auch der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung ist möglich. Laut dem ADAC ist oft der Prämienunterschied sehr gering, dass man in einen solchen Fall eine höhere Selbstbeteiligung nicht braucht.
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