WLAN-Störerhaftung nur bis zum 12. Oktober 2017

WLAN-Störerhaftung nur bis zum 12. Oktober 2017Die Betreiber von offener und freier WLAN-Netzwerken müssen nur noch für mögliche Urheberrechtsverletzungen haften, wenn es um ältere Taten vor der Änderung des Telemediengesetzes geht.

Gestern bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) München ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München I (Az. 6 U 1741/17), nach dem der Piratenpolitiker und Netzaktivist Tobias McFadden zu Recht eine Abmahnung in Höhe von 506 Euro plus Zinsen an die Sony Music Entertainment Germany GmbH zahlen musste.

Aber dies Urteil bestätigte jetzt, dass die Störerhaftung, die gegen jedes gesunde Rechtsempfinden verstößt, heute wirksam abgeschafft ist.

Am 12.10.2017 wurde die Störerhaftung abgeschafft

Das Urteil ist aber nicht mehr auf Fälle übertragbar, die nach dem 12. Oktober 2017 passiert sind, denn an diesem Stichtag ist das neue Telemediengesetz in Kraft getreten, mit dem die Störerhaftung abgeschafft und die Verbreitung von offenen WLAN-Hotspots gefördert wurde.

Störerhaftung ist die aufgewärmte Sippenhaft der Nazis

Nichts hat sich nach dem Krieg als Nazi in Deutschland länger gehalten als Juristen. Daher mag es kommen, dass ausgerechnet diese Berufsgruppe auf Rechtsmechanismen kommt, die von Hitlers Schergen erfunden wurde und bei ehrlicher Betrachtung jedem als schreiendes Unrecht vorkommen. Das scheint jetzt aber wirklich Schnee von gestern geworden zu sein.

Denn das OLG wies die Klage auf einen Unterlassungsanspruch von Sony Music, der in die Zukunft gerichtet war, nämlich zurück. Mit der Änderung des Telemediengesetzes am 12. Oktober 2017, mit der die Störerhaftung abgeschafft wurde, hält das OLG diesen Anspruch für nicht mehr gegeben.

Auch bei einem weiteren Versuch konnte sich McFadden durchsetzen: Den Einwand von Sony Music, das Gesetz sei europarechtswidrig, wies das OLG zurück.

„Das ist ein Meilenstein für kleine Anbieter von offenen WLANs und Netzwerken in Bürgerhand!“, kommentierte McFadden den Richterspruch und kündigte an, keine Rechtsmittel mehr gegen das OLG-Urteil einlegen zu wollen, weil er sich in den ihm wichtigen Punkten durchgesetzt habe.


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