Im Herbst 2012, am 25. Oktober, wurde die wurde die Richtlinie 2012/27/EG über Energieeffizienz erlassen, bekannt als EU Energieeffizienzrichtlinie. Damit ist ein gemeinsamer Rahmen geschaffen worden, um sicherzustellen, dass das gemeinsame europäische Ziel von 20 % mehr Energieeffizienz bis 2020 erreicht wird. Diese Richtlinie enthält Regeln mit denen Hemmnisse im Energiemarkt und Marktversagen, die mehr Effizienz bei der Energieversorgung und -nutzung entgegenstehen, beseitigt werden sollen. Darüber hinaus ist die Festlegung indikativer nationaler Energieeffizienzziele bis 2020 vorgesehen (Quelle).
Nun geht es an die Umsetzung in den Mitgliedsländern der europäischen Union. In Deutschland ist dafür das Bundeswirtschaftsministerium zuständig, das sich schon bei der Erstellung der Richtlinie, durch ständige Versuche die Ziele der Richtlinie aufzuweichen, negativ bemerkbar gemacht hat. Im Februar hatte das BMWi bekannt gegeben, dass Deutschland jetzt schon die Ziele für 2020 erfüllen würde und sogar übererfüllen kann. Das ist ja auch nicht einfach, wenn man bei der Bewertung schummelt und viele fremde Projekte anrechnet, die nichts mit Energieeffizienz zu tun haben.
Das Fernsehmagazin Report Mainz hatte in seiner jüngsten Ausgabe wieder darauf hingewiesen, welche Maßnahmen das Bundeswirtschaftsministerium bei den Energieeffizienz-Zielen anrechnen lassen möchte. Einfach unglaublich, da sollen völlig fremde Bereiche angerechnet werden, wie die LKW-Maut, die Kfz-Steuer oder die Umlage für Erneuerbare Energien.
So kritisiert Claude Turmes, MdEP, Grünen Fraktion, gegenüber REPORT MAINZ völlig zurecht:
“Was Herr Rösler da plant, ist nicht im Sinn und auch nicht im Text der Richtlinie. Die Richtlinie will konkrete Energieeffizienzmaßnahmen und keine Taschenspielertricks.”
So wird die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie in Deutschland zu einer Täuschung und einer vergebenen Chance für die Verbraucher, die mit steigenden Energiekosten alleine gelassen werden, so Frauke Rogalla, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Bundesverband bei Report Mainz.
Nachhilfe für die Definition von Energieeffizienz
Der Begriff “Energieeffizienz” wird oft falsch verwendet, vielleicht sollten wir ihn erst einmal definieren damit der Wirtschaftsminister weiß worum es überhaupt geht. In der Richtlinie selbst habe ich keine Definition gefunden. Es werden lediglich einige konkrete Bereiche angesprochen, die wichtig sind für die Erhöhung der Energieeffizienz. In manchen Absätzen ist von “Energiesparen” die Rede, auch wenn sich das von der Energieeffizienz unterscheiden kann.
Wo schaut man online nach, wenn man eine Definition sucht? Genau, bei Wikipedia und dort heißt es:
Die Energieeffizienz ist ein Maß für den Energieaufwand zur Erreichung eines festgelegten Nutzens. [...] Ein Vorgang ist dann effizient, wenn ein bestimmter Nutzen mit minimalem Energieaufwand erreicht wird. Dies entspricht dem ökonomischen Prinzip (namentlich dem Minimalprinzip).
Eine Steigerung der Energieeffizienz kann zu einer Energieeinsparung führen. Wenn in einem Energieunternehmen der Absatz von Produkten erhöht wird, wird sich auch der Energieverbrauch erhöhen – aber bei erhöhter Energieeffizienz nicht mehr im gleichen Maßstab wie vorher. Für die Industrie habe ich dazu passend mal die schöne Definition gefunden, Energieeffizienz ist das Verhältnis vom Energieverbrauch zum Umsatz. Steigende Energiepreise erhöhen also den Anreiz für Energieeffizienz, bzw. den Energieverbrauch zu senken, da sich der Nutzen mit steigender Energieeffizienz erhöht.
Eine weitere gute Definition habe ich bei Techem gefunden. Dort heißt es, dass die Energieeffizienz umso höher ist, “je geringer die Energieverluste bei der Gewinnung, Umwandlung, Verteilung und Nutzung von Energieträgern sind.”
Und weiter unten steht der schöne Satz:
“Das Ziel aller Bemühungen um Effizienzsteigerungen besteht kurz gesagt darin, jeden unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden.”
Sollte das nicht im Interesse jedes Energieverbrauchers sein?