Winterreifen von O bis O

Wir haben im Februar 2011 sagenhaftes Schwein gehabt: In den Pyrenäen  waren die Straßen durchweg schnee- und eisfrei. Winterreifen hatten wir trotzdem aufgezogen.

Wir haben im Februar 2011 sagenhaftes Schwein gehabt: In den Pyrenäen waren die Straßen durchweg schnee- und eisfrei. Winterreifen hatten wir trotzdem aufgezogen.

Ich verfahre selbst stets nach der alten Autofahrer-Regel für Winterreifen: Von wie Oktober bis O wie Ostern. Für die meisten Wohnmobil-Fahrer sind inzwischen Winterreifen eine Selbstverständlichkeit, wenn es zum Winter-Camping geht. Doch nicht in allen europäischen Ländern sind sie Pflicht! Vorherige Information vermeidet hohe Bußgelder und behördlichen Stress.
Deutschland: Seit Dezember 2010 sind Autofahrer gehalten, „bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ nur mit Winterreifen zu fahren. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindest-Profiltiefe von 1,6 Millimetern. Fachleute empfehlen, bereits bei einer Profiltiefe von weniger als vier Millimeter neue Pneus aufzuziehen. Ebenso sollten Winterreifen nicht älter als fünf Jahre alt sein.
Österreich, Tschechien, Slowakei, Rumänien, Kroatien, Luxemburg und Norwegen haben ähnliche Regelungen wie in Deutschland.
Anders sieht es hingegen mit der Profiltiefe aus. In Finnland, Schweden, der Slowakei und Slowenien sind mindestens drei Millimeter vorgeschrieben. Vier Millimeter sind Pflicht in Österreich, Tschechien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien.
Winterreifen-Pflicht besteht in anderen europäischen Ländern nur zu bestimmten Zeiten:
In Slowenien und Mazedonien vom 15. November bis 15. März und in Estland, Finnland und Lettland vom 1. Dezember bis Ende Februar. In Schweden sind Winterpneus vom 1. Dezember bis 31. März vorgeschrieben. Im Aosta-Tal (zwischen Frankreich und der Schweiz) müssen zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April Winterreifen aufgezogen sein oder Schneeketten zwingend mitgeführt werden.
Winterreifen-Pflicht besteht in Spanien, Frankreich und Italien nur dort, wo es entsprechend ausgewiesen ist. Bis 15. April dürfen Autofahrer auf Südtirols Straßen ausschließlich mit Winterreifen unterwegs sein. Diese Regelung gilt auf allen Straßen inklusive der Brennerautobahn A 22. Laut ÖÄMTC ist es dabei nicht erheblich, ob es schneit oder ob die Fahrbahnen vereist oder trocken sind.
Ein weiterer Sonderfall ist die Schweiz: Hier besteht keine generelle Winterreifenpflicht! Winterreifen sind aber wärmstens zu empfehlen, denn bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer wird eine (saftige) Geldbuße verhängt. Auch versicherungstechnisch kann es Probleme geben, da bei Unfällen mit Sommerreifen eine Mithaftung wahrscheinlich ist.

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