Wie viele Patienten wurden von Herrn Spahn zum Tod verurteilt?

Wie viele Patienten wurden von Herrn Spahn zum Tod verurteilt?

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Auf Anordnung des deutschen Gesundheitsministers Jens Spahn wurden 908.000 Operationen verschoben, darunter 52.000 Operationen an Krebspatienten und 5.800 Kaiserschnitte, von denen mehr als 50% nach der Verschiebung als Notoperationen trotzdem durchgeführt werden mussten, weil die ungeborenen Säuglinge nicht mit einem längeren Aufenthalt in der Gebärmutter einverstanden waren.

Wir werden von den staatlichen Medien täglich zwar mehrfach über jeden einzelnen, mit dem Coronavirus infizierten und danach auch wieder genesenen Patienten und auch über die angeblich durch den Virusbefall verstorbenen Personen informiert, doch wie viele Patienten verstorben sind, weil eine dringend notwendige Operation auf Anordnung des Gesundheitsministers nicht ausgeführt wurde, wird der dahingehend sicherlich interessierten Bevölkerung verschwiegen.

Wenn nur 1% der Patienten, deren Operation verschoben wurde danach an seiner Krankheit verstorben ist hat Herr Spahn durch seine Anordnung mehr Bürgerinnen und Bürger zum Tode verurteilt, als angeblich durch das Coronavirus verstorben sind, denn wie inzwischen hinlänglich bekannt wurde, ist ein Großteil der ca. 8.500 „Coronatoten“ nicht an der Infektion mit dem Virus, sondern an Vorerkrankungen (Altersschwäche, Herzerkrankungen, etc.) verstorben. Meines Erachtens sollte auch einmal darüber nachgedacht werden, ob Herr Spahn überhaupt eine solche Entscheidung treffen durfte, denn das Risiko, dass ein Krebspatient stirbt, wenn er nicht umgehend operiert wird ist sicherlich erheblich höher als das Risiko, dass ein mit dem Coronavirus infizierter Patient an der Infektion verstirbt. In 2019 verstarben 261.317 Patienten an Herz- und Krebserkrankungen und in den Vorjahren waren die Todeszahlen fast identisch, von daher ist es doch wohl ein Unding, einen Patientenkreis von mehr als einer viertel Million von den vorgenannten Krankheiten betroffenen Menschen von Operationen auszuschließen und anzuordnen, dass die Chirurgen nur noch Patienten operieren dürfen, die vom Coronavirus infiziert wurden.

Offensichtlich geht die Allmacht, die sich die deutschen Politiker durch die Novellierung des
Infektionsschutzgesetzes zugestanden haben so weit, dass sie nicht nur die bürgerlichen Grundrechte annullieren und Firmen nebst Arbeitsplätzen vernichten, sondern auch Menschen durch ihre auf Wahnvorstellungen basierenden Anordnungen zum Tode verurteilen dürfen, denn bis heute ist noch niemand auf die Idee gekommen, die verstorbenen Patienten zu zählen, die durch eine Verschiebung ihrer Operation zu Tode kamen und Herrn Spahn dafür straf- und zivilrechtlich verantwortlich zu machen. Die Lobeshymnen, die von den staatlichen und staatlich dominierten Medien über Herrn Spahn verbreitet werden, sind aus meiner Sicht der pure Sarkasmus.


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