Die Patientin steht in der Apotheke und reklamiert, weil wir ihre Augentropfen falsch abgegeben haben. Sie hat nächstens eine Operation am rechten Auge und muss sie jetzt verschieben, weil wir die Tropfen falsch angeschrieben hätten, nämlich mit „am linken Auge anwenden“ -
Ich hole das Rezept wieder aus dem System (das ist toll mit den eingescannten Originalen) und da steht tatsächlich drauf:
„3 x täglich 1 Tropfen in das linke Auge geben anzufangen 3 Tage vor der Operation“
– und genau so haben wir es auch aufgeschrieben.
Also erkläre (und zeige) ich ihr, dass wir das aufgeschrieben haben, was der Arzt auf dem Rezept vermerkt hat – es war nicht unser Fehler.
Und ehrlich: weiss sie denn selbst nicht, an welchem Auge sie die Operation hat???
Jedenfalls geht sie jetzt mit der Rezeptkopie zum Arzt reklamieren. Der will ich heute auch nicht sein.