Am 01.Mai diesen Jahres wurde die THMPD Richtlinie der EU (Traditional Herbal Medical Product Directive) ohne das sonst übliche Tam Tam in Kraft gesetzt. Deutsche GEZ Medien hatten zu dieser Zeit mit Fukushima und Stuttgart21 sowieso andere Kernthemen, sekundär ob Zufall oder Absicht.
Die THMPD ist Realität und stärkt die Rechte Pharmaindustrie auf Kosten teilweise jahrtausender alter natürlicher Heilverfahren. Heilpflanzen unterliegen seit 01.05.2011 den gleichen Bestimmungen wie chemisch hergestellte Arzneimittel. Unter diese Regeln fallen bspw. Knoblauchkapseln oder Thymianaufgüsse. Betroffen weiterhin Verfahren wie die Anwendung traditioneller chinesischer Medizin (TCM) mit mehreren tausend Natursubstanzen, indisches Ayurveda oder Heilverfahren der Urvölker Amerikas und Afrikas. Warum ist unschwer zu erraten. Es geht mal wieder um das liebe Geld.
Nach dem Schweinegrippendesaster musste anscheinend ein neues Mittel her, um die Gewinne der Pharmalobby kräftig sprudeln zu lassen. Was liegt näher, als Wettbewerbern durch aberwitzige Regeln den Marktzugang zu versperren. So etwas nennt man Protektionismus und hat rein gar nichts mit freier Marktwirtschaft zu tun.
Am Beispiel des Kürbis entsteht nämlich eine ganz einfache Rechnung. Ein ganz normaler Kürbis samt der darin enthaltenen Kerne kostet so um die zwei bis vier Euro. 90 Kürbiskapseln, die letztlich auch nur geriebendes Kürbiskernpulver enthalten, kosten schon mindestens um die fünf bis sechs Euro. Logisch dass der Hersteller besagter Kapseln gar kein Interesse daran haben kann, dass jemand auf die Idee kommen könnte, die im Kürbis enthaltenen Kerne zu trocknen.
So ist es natürlich auch kein Wunder, dass sich gegen diese neue EU Regelungswut mit der Allianz für natürliche Gesundheit Widerstand regt. Innerhalb von 14 Tagen sammelte die Allianz in Frankreich um die 100.000 Unterschriften. Bleibt zu hoffen, dass die EU nicht auch noch auf die Idee kommt reine Fruchtsäfte oder das Betreten des Waldes zum Beeren sammeln zu verbieten.
Die THMPD ist Realität und stärkt die Rechte Pharmaindustrie auf Kosten teilweise jahrtausender alter natürlicher Heilverfahren. Heilpflanzen unterliegen seit 01.05.2011 den gleichen Bestimmungen wie chemisch hergestellte Arzneimittel. Unter diese Regeln fallen bspw. Knoblauchkapseln oder Thymianaufgüsse. Betroffen weiterhin Verfahren wie die Anwendung traditioneller chinesischer Medizin (TCM) mit mehreren tausend Natursubstanzen, indisches Ayurveda oder Heilverfahren der Urvölker Amerikas und Afrikas. Warum ist unschwer zu erraten. Es geht mal wieder um das liebe Geld.
Nach dem Schweinegrippendesaster musste anscheinend ein neues Mittel her, um die Gewinne der Pharmalobby kräftig sprudeln zu lassen. Was liegt näher, als Wettbewerbern durch aberwitzige Regeln den Marktzugang zu versperren. So etwas nennt man Protektionismus und hat rein gar nichts mit freier Marktwirtschaft zu tun.
Am Beispiel des Kürbis entsteht nämlich eine ganz einfache Rechnung. Ein ganz normaler Kürbis samt der darin enthaltenen Kerne kostet so um die zwei bis vier Euro. 90 Kürbiskapseln, die letztlich auch nur geriebendes Kürbiskernpulver enthalten, kosten schon mindestens um die fünf bis sechs Euro. Logisch dass der Hersteller besagter Kapseln gar kein Interesse daran haben kann, dass jemand auf die Idee kommen könnte, die im Kürbis enthaltenen Kerne zu trocknen.
So ist es natürlich auch kein Wunder, dass sich gegen diese neue EU Regelungswut mit der Allianz für natürliche Gesundheit Widerstand regt. Innerhalb von 14 Tagen sammelte die Allianz in Frankreich um die 100.000 Unterschriften. Bleibt zu hoffen, dass die EU nicht auch noch auf die Idee kommt reine Fruchtsäfte oder das Betreten des Waldes zum Beeren sammeln zu verbieten.