Werbungskosten: Internetnutzung nicht vergessen!

Auch die Finanzbehörden haben mittlerweile erkannt, dass das Internet es auch Arbeitnehmern ermöglicht, von Zuhause aus zu arbeiten, selbst wenn dort kein Arbeitszimmer gemeldet oder genehmigt ist. Kaum bekannt, weil von Behördenseite nicht dezidiert darauf hingewiesen wird, ist die Tatsache, dass eine beruflich veranlasste Internetnutzung steuerlich absetzbar ist. Dazu gehören etwa Informationsbeschaffung und Recherche, aber auch das Versenden von Dateien und Mails, was während der Arbeitszeit eines Handwerkers, der beim Kunden vor Ort tätig ist, für gewöhnlich nicht möglich ist.

Praxistipp, um den Aufwand bei der Steuererklärung zu verringern: Ohne Einzelnachweis kann ein Pauschalbetrag in Höhe von monatlich 20 Prozent, höchstens aber 20 Euro der Telefonrechnung angesetzt werden.


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