Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das Sprichwort stimmt zumindest häufig bei der Erstattung einer Strafanzeige. Wer bei einer Auseinandersetzung zuerst zur Polizei rennt und den Kontrahenten anzeigt, der hat erst einmal die besseren Karten. Frei nach dem Motto: Angriff ist die beste Verteidigung.
Mein Mandant hat bei einem Streit, der zu gegenseitigen Beleidigungen und Verletzungen führte, auf eine Strafanzeige verzichtet. Er war in dem Glauben, das bringe nichts. Schließlich gebe es keine neutralen Zeugen, alles also Quatsch. Eine ganz vernünftige Einstellung eigentlich.
Der andere Beteiligte, der jetzt Geschädigter heißt, sah das anders. Direkt nach dem Vorfall wurde von ihm Anzeige erstattet und nun hat mein Mandant - zu seinem großen Erstaunen - eine Anklageschrift bekommen.
In Zukunft wird er wohl - sobald ihn jemand schief anguckt - Strafanzeige erstatten. Sicher ist sicher.
Mein Mandant hat bei einem Streit, der zu gegenseitigen Beleidigungen und Verletzungen führte, auf eine Strafanzeige verzichtet. Er war in dem Glauben, das bringe nichts. Schließlich gebe es keine neutralen Zeugen, alles also Quatsch. Eine ganz vernünftige Einstellung eigentlich.
Der andere Beteiligte, der jetzt Geschädigter heißt, sah das anders. Direkt nach dem Vorfall wurde von ihm Anzeige erstattet und nun hat mein Mandant - zu seinem großen Erstaunen - eine Anklageschrift bekommen.
In Zukunft wird er wohl - sobald ihn jemand schief anguckt - Strafanzeige erstatten. Sicher ist sicher.