Der Diebstahl von Geldwerten ist grundsätzlich nur bei einem Einbruchdiebstahl oder einer Beraubung versichert. Nach einem «einfachen Diebstahl» wie in Ihrem Fall besteht in der Regel keine Versicherungsdeckung für das durch Kartenmiss-brauch abgehobene Bargeld. Einzelne Versicherungsgesellschaften bieten allerdings spezielle Serviceleistungen an, die beispielsweise einen Sperrservice bei Kartenverlust vorsehen und finanzielle Folgen eines Kontomissbrauchs abdecken.
Vermutlich wurden Sie bei der Eingabe des PIN-Codes an der Kasse des Geschäfts ausspioniert und danach ganz gezielt bestohlen. Es ist allgemein bekannt, dass der PIN-Code nicht zusammen mit der Bancomat-Karte aufbewahrt werden darf. Die Banken weisen ihre Kunden immer wieder auf diese Vorsichtsmassnahme hin. Fast ebenso wichtig sind jedoch weitere Verhaltensregeln, um den Dieben ihr Handwerk möglichst zu erschweren.
PIN-Code immer verdeckt eingeben
Jeder Kartenbenützer sollte unbedingt darauf achten, dass er bei der Eingabe des persönlichen Codes an der Kasse oder beim Bancomaten die Tastatur mit der anderen Hand abdeckt und ihm niemand über die Schulter schaut. Er darf sich bei der Benutzung der Karte auch nicht ansprechen und ablenken lassen. Die Risiken einer gestohlenen und missbräuchlich verwendeten Karte liegen bei einem «einfachen Diebstahl» wie erwähnt beim Inhaber der Karte, sofern er nicht über eine entsprechende Assistance-Deckung seines Versicherers verfügt. Nach der Feststellung eines Kartenverlusts ist die Kartenfirma umgehend telefonisch zu informieren, damit die Karte sofort gesperrt und jeder (weitere) Missbrauch verhindert werden kann.