Sichtweise eines Bloggers
Wer Menschenrechte bloggt, darf sich auf selbige berufen
Humanicum empfiehlt vorsorglich allen Bloggern, sich im Impressum auf die menschen- rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit zu berufen:
-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)
Humanicum ist der Auffassung, dass Blogge,r die sich durch ihre Arbeit aktiv für die Verwirklichung von Menschenrechten wie Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit einsetzen, unter dem Schutz der Uno-Resolution 53/144 zum Schutz der Menschenrechtler stehen.
Link zur Resolution zum Schutz der Menschenrechtler:
http://www2.ohchr.org/english/issues/defenders/docs/declaration/DeklarationGerman.pdf
Jeglicher Versuch seitens korrupter Behörden und/oder deren juristischen oder medialen Vertretern, Humanicum mundtot zu machen, einzuschüchtern oder zu erpressen, wird unmittelbare rechtliche Gegenmaßnahmen provozieren, sowie eine massenhafte Verbreitung bzw. Bekanntmachung des Falles in sämtlichen Netzwerken nach sich ziehen.
wir sind viele und wir sind schlauer
humanicum