Wer kennt das nicht: Immer dieser Ärger mit den Inkasso-Eintreibern!

Sie haben vergessen, eine Rechnung zu bezahlen, und auch noch die dritte Mahnung ignoriert: Ein Versäumnis, das richtig teuer werden kann, wenn plötzlich der Inkasso-Brief ins Haus flattert. Und nun? Der Allrounder beantwortet alle wichtigen Fragen.

Wer kennt das nicht: Immer dieser Ärger mit den Inkasso-Eintreibern!

Keine Gelde nix? Dann geht der Ärger so richtig los. Mahnungen, Anwälte, Inkasso-Büros. Bild pixabay


Vorab eins: Die "Schuldenindustrie" boomt
Man kann verzeichnen, das seit Einführung des Euro die Anzahl der säumigen Zahler rasant angestiegen ist und damit zugleich auch die Anzahl die boomenden Inkasso Büros und Anwaltskanzleien. Jeder zehnte Deutsche ist quasi Pleite. Ein toller Erfolg des Euro + EU und der so viel gelobten deutschen Spar- und Agendapolitik. Sozialschwache können oft nicht über ihre Verhältnisse leben und tun es doch, wahrscheinlich wir alle. Warum ? Weil vor 20 Jahren das Einkommen noch gereicht hat um seinen Standard zu halten und noch Rücklagen machen zu können. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Privatinsolvenzen um das 10- fache gestiegen. Der Euro mag zwar "einfacher" sein, aber fiskalisch bricht vielen das Einkommen maßlos weg und macht das Leben vermehrt zur unsicheren (befristeten Job-) Achterbahnfahrt.
Gebühren
Bis 500 Euro ist die Inkasso-Gebühr immer gleich, auch wenn die offene Forderung nur 2,50 Euro beträgt. Inkasso-Gebühren werden mittlerweile nach Anwaltsgebühren gedeckelt. Es hängt vom Inkasso-Büro oder dem Händler ab, ob Sie einen Schufa-Eintrag bekommen.
Inkasso-Unternehmen haben einen schlechten Ruf: rauer Ton, viel zu hohe Gebühren und schrankbreite Kerle, die nicht davor zurückschrecken, den Schuldner sogar zu Hause zu besuchen. Die einschlägigen Internet-Foren sind voll von Fragen rund um Inkasso-Büros. Dürfen die das überhaupt? Was passiert, wenn ich nicht bezahle? Wie kann es sein, dass aus einer kleinen Rechnung eine große Forderung wird?
Wann darf ein Händler ein Inkasso-Unternehmen beauftragen?
Bereits vor der ersten Mahnung. Allerdings kann ein Händler die Gebühr für ein Inkasso-Unternehmen erst dann von Ihnen einfordern, wenn Sie sich mit der Bezahlung im Verzug befinden. Im Verzug befinden Sie sich ab der ersten Mahnung. Würde ein Händler noch vor der ersten Mahnung ein Inkasso-Unternehmen beauftragen, dann müsste er die Inkasso-Gebühren selbst bezahlen.

Woran erkenne ich Betrüger?
Wenn Sie beim besten Willen nicht wissen, warum so eine Forderung plötzlich auftaucht, oder die Forderung falsch ist, sollten Sie stutzig werden. Andere Anhaltspunkte könnten ein Sitz im Ausland oder auch eine ausländische Bankverbindung sein.
Sie können Inkasso-Unternehmen mithilfe ihrer Registrierungsnummer prüfen - und zwar hier.
Bezahlt ein Inkasso-Unternehmen meine Rechnung beim Händler und fordert das Geld plus Gebühr dann von mir ein?
Das ist unterschiedlich. Inkasso-Unternehmen betreiben natürlich auch Akquise, um Kunden zu bekommen. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist es attraktiv, wenn das Inkasso-Unternehmen ihnen das Geld vorab überweist. Es gibt aber auch Ausschreibungen von ganzen Forderungspaketen, also mehreren Schuldnern auf einmal, auf die sich Inkasso-Unternehmen bewerben können.
Ein Kaufvertrag gilt zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter. Warum darf ein Händler meine persönlichen Daten an ein Inkasso-Unternehmen weitergeben?
Inkasso-Unternehmen unterliegen dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Das heißt: Das Inkasso-Unternehmen wird von einem Händler beauftragt, seine Rechte durchzusetzen. Ähnlich einem Anwalt. Deshalb hat der Händler das Recht zur Weitergabe Ihrer Daten. Auch Anwälte können Inkasso-Forderungen stellen.

Was passiert, wenn ich bei Erhalt eines Inkasso-Schreibens umgehend die alte Rechnung begleiche?
Rein rechtlich sind die Inkasso-Gebühren trotzdem fällig. Mit ein wenig Verhandlungsgeschick kann man allerdings versuchen, gemeinsam mit dem Anbieter einen Vergleich zu erzielen, indem man zum Beispiel sofort bezahlt.

Wie hoch darf eine Inkasso-Gebühr sein?
Das ist umstritten. Früher gab es noch keine Regelungen, also musste man sich darauf berufen, was das BGB als angemessen definiert. Bei einer Untersuchung der Verbraucherzentrale im Jahr 2011 wurde allerdings festgestellt, dass immer wieder Fantasie-Gebühren erhoben wurden. Mittlerweile ist die Höhe der Gebühr deshalb nach Anwaltskosten gedeckelt.
Anwaltskosten sind abhängig vom offenen Betrag, Inkasso-Gebühren auch. Gestaffelt wird in Euro-Schritten: "bis 500 Euro", "bis 1000 Euro", "bis 1500 Euro", "bis 2000 Euro", "bis 3000 Euro".
Es ist also völlig egal, ob Sie einem Anbieter 2,50 Euro schulden oder 499,99 Euro. Bis 500 Euro bleibt die Gebühr gleich. Die Staffelung finden Sie hier.
Wichtig ist, dass die in der Staffelung angegebenen Gebühren lediglich eine Art Richtwert sind. Juristin Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern hält es bei Inkasso-Gebühren noch für in Ordnung, wenn der angegebene Richtwert mit einem Faktor von 0,3 bis maximal 1 multipliziert wird, da der Aufwand hinter Inkasso-Anschreiben normalerweise geringer ist als bei sonstigen anwaltlichen Tätigkeiten.
Ein Beispiel: Sie haben eine offene Forderung von 100 Euro, und jetzt flattert ein Inkasso-Schreiben ins Haus. Bis 500 Euro beträgt die Gebühr laut Staffelung 45 Euro. Angemessen wäre also eine zusätzliche Inkasso-Gebühr von 13,50 Euro bis maximal 45 Euro. Eine offene Rechnung von 100 Euro wird durch eine Inkasso-Forderung also zu einem Gesamtbetrag zwischen 113,50 Euro bis 145 Euro. Bei einer offenen Forderung bis 500 Euro, egal ob die offene Forderung 2,50 Euro oder 499,99 Euro beträgt, wären somit Inkasso-Gebühren von 13,50 Euro bis maximal 45 Euro noch in Ordnung.
Juristin Halm sagt allerdings, dass 45 Euro, also die volle in der Staffelung angegebene Gebühr, aus ihrer Sicht auch nur dann wirklich angemessen sei, wenn ein Inkasso-Unternehmen zusätzlichen Aufwand betreiben musste. Etwa dann, wenn das Inkasso-Unternehmen die Forderung an Sie erst einmal in eine andere Sprache übersetzen musste. Halm stellt aber auch fest: "Wir werden irgendwann sicherlich Gerichtsentscheidungen brauchen, um wirklich klar definieren zu können, was bei Inkasso-Forderungen angemessen ist."
Was ist, wenn ich zwar die offene Hauptforderung bezahle, aber nur einen Teil der Inkasso-Kosten, weil die mir völlig übertrieben scheinen?
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Inkasso-Gebühr zu hoch ist, und deshalb nur einen Teil der Forderung überweisen, gibt es ein Problem: Wenn Ihre Überweisung beim Inkasso-Unternehmen eingeht, zweigt sich das Unternehmen erst einmal seine Inkasso-Forderung ab, und der Rest geht an den Anbieter, der das Unternehmen beauftragt hat.
Ein Beispiel: Die offene Forderung beträgt 100 Euro. Der Anbieter beauftragt ein Inkasso-Unternehmen, das noch einmal 100 Euro von Ihnen verlangt. Dadurch wird die offene Forderung von 100 Euro zu einer Forderung von 200 Euro (offene Forderung plus Inkasso-Gebühr). Sie haben allerdings diesen Artikel gelesen und sich gemerkt, dass Juristin Halm von der Verbraucherzentrale Bayern bei einer offenen Forderung bis 500 Euro maximal 45 Euro Inkasso-Gebühren für angemessen hält, und keine 100 Euro.
Sie beschließen deshalb, nicht die vom Inkasso-Unternehmen geforderten 200 Euro zu überweisen, sondern nur 145 Euro. Wenn Ihre Überweisung beim Inkasso-Unternehmen eingeht, streicht die Firma aber ihre geforderten 100 Euro ein und leitet nur 45 Euro an den Anbieter weiter, dem Sie eigentlich 100 Euro schulden.

Setzen Sie eine Tilgungsbestimmung auf
Um diese Praxis zu umgehen, sollten Sie eine sogenannte "Tilgungsbestimmung" aufsetzen. Überweisen Sie ruhig nur 145 Euro und teilen Sie dem Inkasso-Büro aber mit, dass Ihre Überweisung dazu gedacht ist, erst einmal die vom Anbieter offene Forderung von 100 Euro zu bezahlen, und der Rest an das Inkasso-Unternehmen gehen soll.
Am besten, Sie schreiben die genauen Beträge direkt in das Überweisungsformular (also Gläubiger "XY": 100 Euro, Inkasso-Unternehmen "Z": 45 Euro). Um sich abzusichern, sollten Sie noch einen entsprechenden Brief mit der Aufteilung Ihrer Überweisung verschicken oder eine E-Mail mit der Bitte, den Eingang der E-Mail zu bestätigen.
Schließlich müssen Sie abwarten, was dann passiert. Es kann natürlich sein, dass das Inkasso-Unternehmen den Restbetrag einklagen wird. Dann muss ein Gericht entscheiden.

Die Gesamtforderung (offene Rechnung plus Inkasso) ist in Ordnung, aber trotzdem viel Geld. Kann ich bei Inkasso-Forderungen auch auf eine Ratenzahlung bestehen?
Nein, wenn eine Forderung fällig ist, ist sie fällig. Viele Inkasso-Unternehmen und Anwälte sind aber durchaus bereit, sich auf eine Ratenzahlung einzulassen. Am besten, Sie rufen beim Inkasso-Unternehmen an und verhandeln. Sollte das Inkasso-Büro eine Ratenzahlung ablehnen oder Sie sich auch eine Ratenzahlung nicht leisten können, ist das - leider - Ihr Problem. Sie sind verpflichtet, die Gebühren zu bezahlen.

Wenn ich einen Inkasso-Brief erhalte, bekomme ich dann automatisch einen Schufa-Eintrag?
Nein. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz kann ein Schufa-Eintrag allerdings bereits ab der zweiten Mahnung erfolgen. Dann hat der Gläubiger oder ein Inkasso-Unternehmen die Möglichkeit, Sie der Schufa zu melden. In der Praxis wird das allerdings ganz unterschiedlich gehandhabt. Manche Unternehmen verzichten ganz darauf, andere nicht.

Gibt es tatsächlich Inkasso-Unternehmen, die schrankbreite Kerle vorbeischicken, wenn ich nicht bezahle?
Nein. Es gibt zwar durchaus Inkasso-Unternehmen, die in rauem Ton einen Hausbesuch androhen. Das machen aber nur unseriöse Firmen.Und davon gibt es leider genug ...
Quelle Verbraucherzentrale Deutschland
Am besten ist natürlich man bezahlt seine Rechnungen immer pünktlich. Aber wer kann das heute noch? Denn, das allgemeine Lohnniveau bewegt sich im Augenblick - durchschnittlich - auf dem Stand des Jahres 2000 !! Unglaublich? Nein - das ist die Realität!
Wirtschaft


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